Ein neuer Unternehmensbegriff in der Statistik
Umsetzung der EU-Unternehmensdefinition ab Berichtsjahr 2018 in der amtlichen StatistikBis einschließlich Berichtsjahr 2017 wurde in der deutschen amtlichen Statistik das Unternehmen mit der rechtlichen Einheit gleichgesetzt. Dabei handelt es sich um die kleinste Einheit, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen eigene Bücher führt.
Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition können die Begriffe rechtliche Einheit und Unternehmen in der Ergebnisdarstellung nicht mehr synonym verwendet werden und müssen klar voneinander unterschieden werden. Nach der Einheitenverordnung der Europäischen Union (Verordnung (EWG) Nr. 696/93) besteht ein Unternehmen entweder aus einer rechtlichen Einheit (so genanntes „einfaches Unternehmen“) oder aus mehreren rechtlichen Einheiten (so genanntes „komplexes Unternehmen“):
- Das Unternehmen entspricht der kleinsten Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere in Bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt.
- Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus.
- Ein Unternehmen kann einer einzigen rechtlichen Einheit entsprechen.
Beispiel:
Ein Ingenieurbüro ist in Form einer GmbH organisiert. Es entspricht einer einzigen rechtlichen Einheit und ist somit ein einfaches Unternehmen.
Ein Industrieunternehmen hat neben der rechtlichen Einheit, in der die Produktion durchgeführt wird, zum Beispiel für seine Liegenschaften eine GmbH gegründet und weitere rechtliche Einheiten beispielsweise für Logistik, Vertrieb und für Personaldienstleistungen. Diese sind einzelne rechtliche Einheiten, gehören jedoch zu einem Unternehmen. Diese Kombination rechtlicher Einheiten ist ein komplexes Unternehmen.
Vor der Anwendung der neuen Unternehmensdefinition zählte man in diesem Beispiel fünf Unternehmen, die unterschiedlichen Wirtschaftszweigen zuzuordnen waren. Damit wurden auch die für die Statistik gemeldeten Zahlen, wie die Anzahl der Beschäftigten oder die Höhe des Umsatzes, jeweils bei diesen Wirtschaftszweigen verortet. So war es möglich, dass beispielsweise die rechtliche Einheit für die Personaldienstleistungen eine relativ hohe Anzahl von Beschäftigten und einen unverhältnismäßig geringen Umsatz aufwies, während es bei der rechtlichen Einheit für den Vertrieb umgekehrt war.