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Drittes Geschlecht

Informationen zum Umgang mit dem Dritten Geschlecht in der amtlichen Statistik

Drittes Geschlecht Statistik FragebogenDas deutsche Personenstandsgesetz (PStG) erlaubt seit Dezember 2018 als Angaben zum Merkmal „Geschlecht“ vier Ausprägungen: männlich, weiblich, ohne Angabe und divers. „Ohne Angabe“ und „divers“ sind dann als Eintragungen erlaubt, wenn weder eine Zuordnung zum männlichen noch zum weiblichen Geschlecht möglich ist.


Was bedeutet „ohne Angabe“?
Der Eintrag „ohne Angabe“ bedeutet, dass das Geschlecht weder „männlich“ noch „weiblich“ zugeordnet werden kann. Dies ist ein Eintrag im Geburtenregister. Demgegenüber wird in Erhebungen „keine Angabe“ erfasst, wenn ein fehlender Wert oder ein Antwortausfall vorliegt.

Was dokumentiert die Merkmalsauprägung „divers“?
Die Einführung der zusätzlichen Merkmalsausprägung „divers“ geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Dieses hatte entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch die geschlechtliche Identität derjenigen schützt, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Diesen Personen wird nun das Recht eingeräumt, einen positiven Geschlechtseintrag registrieren zu lassen. Die Angabe „divers“ ist damit der dritte positive Geschlechtseintrag. Es ist eine Merkmalsausprägung des Geschlechts, die auf körperlichen (primären und sekundären) Geschlechtsmerkmalen basiert. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internetangebot der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Wie wird bei der Erhebung vorgegangen?
In Erhebungen der amtlichen Statistik wird nach dem „Geschlecht (nach Geburtenregister)“ gefragt. Hier sind die genannten vier Antwortmöglichkeiten „männlich“, „weiblich“, „ohne Angabe“ und „divers“ aus dem Personenstandsgesetz wählbar. Die Antwortmöglichkeit „ohne Angabe“ wird mit dem Hinweis „nach Geburtenregister“ versehen. Diese Antwort soll nur gewählt werden, wenn bei der betroffenen Person im Geburtenregister der Eintrag „ohne Angaben“ vorliegt.

Hinweis: Während des Umstellungsprozesses im Jahr 2019 stand die Antwortmöglichkeit „divers“ noch nicht in allen Statistiken zur Verfügung.

Wie werden Ergebnisse dargestellt?
Zukünftig werden Auswertungen und Ergebnisveröffentlichungen zum Geschlecht auch die Merkmalsausprägung „divers“ berücksichtigen. Die Fallzahlen zum Dritten Geschlecht sind aktuell – und wahrscheinlich auch zukünftig – aber so gering, dass sie in den einzelnen Statistiken nur im Rahmen von Übersichten zum Geschlecht veröffentlicht werden können. In tieferen gegliederten Darstellungen, z.B. nach Alter oder Region, ist eine Veröffentlichung nicht möglich. Grund ist die Statistische Geheimhaltung.

Was passiert, wenn die Merkmalsausprägung „divers“ nicht dargestellt werden kann?
Für die tieferen Gliederungen werden die Fälle des Dritten Geschlechts den Geschlechtern „männlich“ oder „weiblich“ zugeordnet, um stets die Angaben für "Insgesamt" machen zu können. Die Zuordnung zu den beiden Geschlechtern erfolgt dabei zufällig und mit gleich hohen Chancen, dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet zu werden. Dahinter steckt die Idee, dass Personen des Dritten Geschlechts dem männlichen Geschlecht genauso nah oder fern stehen wie dem weiblichen. Die Zufallsverteilung wird statistikübergreifend einheitlich angewendet.