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Daten melden

Informationen für Auskunftspflichtige

Daten für die Statistiken können von öffentlichen Stellen, Unternehmen und Betrieben in der Regel nur noch elektronisch gemeldet werden. Als zentraler Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen steht das Erhebungsportal bereit.

Melden Sie Ihre Daten direkt über das Erhebungsportal.

Statistikmeldungen nur noch online

Am 1. August 2013 trat das "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" - E-Government-Gesetz (EGovG) in Kraft. Art. 13 EGovG enthält einige wichtige Änderungen des Bundesstatistikgesetzes (BStatG). Unter anderem ist die amtliche Statistik nach § 11a BStatG verpflichtet, Daten von Unternehmen und Betrieben mittels elektronischer Meldeverfahren zu erheben und zu diesem Zweck geeignete Übermittlungswege bereitzustellen. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bieten bereits eine Reihe von gemeinsam entwickelten Verfahren an, mit deren Hilfe Meldungen über eine gesicherte Internetverbindung an uns übermittelt werden können.

Nach § 11a BStatG sind alle Unternehmen und Betriebe sowie die Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, verpflichtet, ihre Angaben zu Bundesstatistiken elektronisch zu übermitteln. Diese Regelung soll sowohl den Auskunftgebenden als auch den Statistischen Ämtern Kosten und Zeit sparen helfen.

In der öffentlichen Verwaltung nutzen bereits einige Stellen den standardisierten elektronischen Datenaustausch. In diesen Fällen sind diese Verfahren auch weiterhin für die Übermittlung von Daten an die statistischen Ämter zu verwenden. Soweit Behörden solche standardisierten Verfahren nicht nutzen, sind elektronische Übermittlungsverfahren nach Absprache mit den zuständigen Statistischen Ämtern zu verwenden.

Betriebe und Unternehmen sind hingegen verpflichtet, für die Datenübermittlung ausschließlich die von den Statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten Online-Verfahren zu nutzen. In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden, beispielsweise wenn bei den befragten Unternehmen und Betrieben die technischen Voraussetzungen zur elektronischen Datenübermittlung nicht oder noch nicht vorliegen.

Daten melden

Das Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bietet den Auskunftspflichtigen einen zentralen Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland sowie die für den Meldevorgang erforderlichen Informationen. Im Mittelpunkt steht hierbei die Unterstützung der Auskunftspflichtigen bei der Abgabe ihrer Online-Meldung. Darüber hinaus erhalten Softwareentwickler und -anbieter im Erhebungsportal die notwendigen Informationen zur Einrichtung einer automatisierten Meldungsabgabe.