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Rechtsgrundlagen

"Keine Statistik ohne Gesetz!" - Informationen zum Zugang zu den Rechtsgrundlagen der amtlichen Statistiken

Bundesstatistiken entstehen grundsätzlich auf Basis einer nationalen Rechtsvorschrift und/oder eines Rechtsakts der EU. Die speziellen Rechtsvorschriften werden durch eine Reihe allgemeiner Vorschriften ergänzt.

Bundesstatistiken entstehen grundsätzlich auf Basis einer nationalen Rechtsvorschrift und/oder eines Rechtsakts der EU. Die zu dem jeweiligen Themenbereich gehörenden nationalen Vorschriften finden Sie im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Alle Rechtsakte der EU können Sie grundsätzlich  in der jeweils gültigen Fassung und in deutscher Sprache über das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union unter EUR-Lex beziehen.

Die spezifischen Rechtsgrundlagen zu den einzelnen Themen unter "Daten und Fakten" sind dort jeweils über "Methoden und Rechtsgrundlagen" zugänglich.