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EBS

Ein neuer Rechtsrahmen für die europäische Unternehmensstatistik

Unter dem Namen EBS-Verordnung wurde ein übergreifender Rechtsrahmen verabschiedet, der alle rechtlichen Vorgaben für die europäische Unternehmensstatistik zusammenfasst. Die EBS-Verordnung ist bereits unter ihrer früheren Bezeichnung als Framework Regulation Integrating Business Statistics (FRIBS) bekannt.

Bis zur Verabschiedung der EBS-Verordnung (Regulation (EU) 2019/2152 on European business statistics) stützten sich die europäischen Unternehmensstatistiken auf einzelne Verordnungen. Mit dem neuen Rechtsrahmen werden diese abgelöst und die Unternehmensstatistiken auf eine einheitliche rechtliche Basis gestellt. Das neue integrierte System vereinheitlicht die einzelnen Bereiche der Unternehmensstatistiken zum Beispiel durch gemeinsame Definitionen und Klassifikationen, methodische Konsistenz und übergreifende Qualitätsstandards.
Der neue Rechtsrahmen ermöglicht zudem eine schnellere Reaktion auf Veränderungen des Nutzerbedarfs und erlaubt flexiblere Anpassungen der Statistiken. Sicherheitsklauseln gewährleisten, dass der Anpassungsumfang neuer Datenanforderungen für die Wirtschaft und die nationalen statistischen Ämter begrenzt ist.

Umsetzung ab Berichtsjahr 2021
Die EBS-Verordnung wurde im November 2019 erlassen und ist im Januar 2020 in Kraft getreten. Erste begleitende Durchführungsrechtsakte wurden ebenfalls verabschiedet, darunter die allgemeine Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197, die die detaillierten Datenanforderungen an die europäische Unternehmensstatistik regelt. Sukzessive ab dem Berichtsjahr 2021 müssen die Anforderungen gegenüber Eurostat erfüllt werden. Für die Außenhandelsstatistik erfolgt die Umsetzung ab dem Jahr 2022. Das erste deutsche Umsetzungs-Gesetz für die EBS-Verordnung ist derzeit noch nicht verabschiedet. Jede Veröffentlichung zu Änderungen in den Erhebungen steht daher noch unter Vorbehalt.

Nahezu alle Wirtschaftsbereiche sind betroffen
Die EBS-Verordnung regelt übergreifend alle Anforderungen an die europäische Unternehmensstatistik einschließlich der Außenhandelsstatistik. Sie deckt sowohl kurzfristige Konjunkturstatistiken als auch jährliche Strukturerhebungen ab. Somit sind nahezu alle nationalen amtlichen Unternehmensstatistiken von neuen Anforderungen betroffen. Wesentliche Auswirkungen auf die nationale Unternehmensstatistik hat die EBS-Verordnung insbesondere in den Bereichen Handel und Dienstleistungen.

Auswirkungen der EBS-Verordnung
In den amtlichen Struktur- und Konjunkturstatistiken im Dienstleistungsbereich werden die Erhebungen um neue Wirtschaftsbereiche erweitert. Des Weiteren führt die EBS-Verordnung einen neuen monatlichen Dienstleistungsproduktionsindex ein, sodass die Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich – analog zu anderen Wirtschaftsbereichen – zukünftig monatlich durchgeführt wird.
Mit der neuen EBS-Verordnung sind für die Konjunkturstatistiken in den Bereichen Handel und Dienstleistungen erstmals Ergebnisse für die sogenannte fachliche Einheit (englisch Kind-of-Activity Unit – KAU) zu liefern. Hierbei werden die unterschiedlichen Geschäftsfelder eines Unternehmens gesondert erfasst und dem jeweiligen Wirtschaftszweig zugeordnet. Darüber hinaus umfasst die Weiterentwicklung der Unternehmensstatistik auf Basis der EBS-Verordnung die neue Datenlieferung zur vierteljährlichen Unternehmensdemographie, die Modernisierung der Außenhandelsstatistik und eine neue Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten.