Geheimhaltung mit Cell-Key-Methode
Schutz von Einzelangaben in der amtlichen StatistikDie amtliche Statistik schützt die Einzelangaben der Auskunftgebenden. Die Cell-Key-Methode ist ein Verfahren, bei dem dieser Schutz durch eine leichte Veränderung der Ergebnisse gewährleistet wird.
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben den gesetzlichen Auftrag Ergebnisse der amtlichen Statistik bereitzustellen und gleichzeitig die Einzelangaben von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu schützen. Um dies zu gewährleisten, kommen in der amtlichen Statistik Geheimhaltungsverfahren zum Einsatz. Die Anforderungen der statistischen Geheimhaltung in der amtlichen Statistik sind in § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) geregelt.
Es gibt verschiedene Verfahren, mit denen der Schutz von Einzelangaben (d. h. die statistische Geheimhaltung) sichergestellt werden kann. Beim Einsatz eines Geheimhaltungsverfahrens ist wichtig, dass der Informations- und Qualitätsverlust der Ergebnisse möglichst geringgehalten wird. Ein Geheimhaltungsverfahren, dass diese Ansprüche erfüllt, ist die Cell-Key-Methode. Die Cell-Key-Methode wird bei verschiedenen Statistiken (Hochschulstatistik, Bevölkerungsstatistik, Zensus) eingesetzt.
Die statistische Geheimhaltung wird mit dieser Methode gewährleistet, indem jedes Originalergebnis mit Hilfe eines Zufallsmechanismus geringfügig verändert werden kann. Diese leichten Änderungen bewirken, dass aus den veröffentlichten Ergebnissen keine eindeutigen Rückschlüsse auf Originalwerte und damit unter Umständen auf Einzelangaben gezogen werden können.
Die leichte Änderung der Ergebnisse erfolgt so, dass logisch identische Ergebnisse, die in unterschiedlichen Tabellen oder Abfragen enthalten sind, stets exakt gleich verändert werden. Um dabei eine hohe Genauigkeit auf allen Gliederungsebenen (Bund, Länder, Kreise, Gemeinden) sicherzustellen, wird ähnlich wie beim kaufmännischen Runden stets jedes Ergebnis erst exakt berechnet und anschließend einzeln überlagert, d. h. zu einigen Originalwerten wird ein kleiner Wert hinzuaddiert oder abgezogen.
Anstatt bereits überlagerte Einzelfelder aufzuaddieren erfolgt auch für die Summen am Tabellenrand eine separate Überlagerung. Dieses Vorgehen sichert eine hohe Ergebnisqualität, d. h. möglichst geringe Abweichungen vom jeweiligen Originalwert. Dadurch sind die Tabellenzeilen und -spalten nicht mehr alle additiv. Das heißt, die in Randsummen dargestellten Ergebnisse können kleiner oder größer sein als die Summe der zugehörigen ausgewiesenen Innenfeld-Ergebnisse. Dadurch können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen in der Endsumme ergeben.