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Umgang mit Fehlern

Einstufung, Behandlung und Dokumentation nachträglich festgestellter Fehler in Gemeinschaftsveröffentlichungen

Trotz hoher Qualitätsansprüche lassen sich Fehler im Datenangebot und den Veröffentlichungen der amtlichen Statistik nicht immer vermeiden. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gehen mit nachträglich festgestellten Fehlern in gemeinsamen Veröffentlichungen transparent um. Nachfolgend sind Einstufung und Behandlung nachträglich festgestellter Fehler in Gemeinschaftsveröffentlichungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargestellt. Die Grundlage bildet der bestehende Leitfaden „Umgang mit Veröffentlichungsfehlern“ für die Gemeinschaftsveröffentlichungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

Definitionen

Veröffentlichungsfehler sind:

  • inkorrekte Angaben, die durch einen Bearbeitungsfehler oder durch fehlerhafte Angaben von Seiten der Auskunftspflichtigen/ -gebenden verursacht und vor Veröffentlichung der statistischen Daten und Informationen nicht festgestellt wurden und ansonsten behoben worden wären,
  • die Veröffentlichung von statistischen Daten und Informationen, die aufgrund des Datenschutzes nicht hätte erfolgen dürfen.

Statistische Informationen enthalten (statistische) Zeichen, Kommentare, Tabellen, Diagramme, Zahlen, Definitionen, methodische Erläuterungen und weitere Texte, die den Inhalt und die Bedeutung der statistischen Daten erklären.

Herausgeber sind die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Für die Erstellung und Redaktion der Gemeinschaftsveröffentlichungen übernimmt i. d. R. jeweils ein Statistisches Amt die Federführung.

Verbreitungswege

Die verschiedenen Verbreitungswege statistischer Daten und Informationen bieten unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten. Folgende Verbreitungswege werden unterschieden:

Fehlerklassifikation und Einstufung

Folgende Fehlerklassen werden unterteilt:

Formale Fehler sind „Schönheitsfehler“, wie z. B. Rechtschreib- und Grammatikfehler, welche nicht die Informationen verfälschen. Sie verändern die veröffentlichten Daten und Informationen nicht.

Geringe inhaltliche Fehler sind inkorrekte Angaben in Tabellen, Grafiken und Texten, welche die Aussage nicht verändern oder von geringer Bedeutung sind.

Schwerwiegende inhaltliche Fehler sind inkorrekte Angaben in Tabellen, Grafiken und Texten, welche die Aussage verändern oder nennenswerte wirtschaftliche Folgen für Dritte haben können oder eine Verletzung des Datenschutzes bzw. der statistischen Geheimhaltung darstellen.

Besonders schwerwiegende inhaltliche Fehler liegen vor, wenn von einem beträchtlichen Imageschaden für die Statistik ausgegangen werden muss.

Die Beurteilung, ob es sich um schwerwiegende oder besonders schwerwiegende Fehler handelt, ist eine fachliche Frage. Daher muss über die Schwere eines Fehlers der betreffende Statistikbereich entscheiden. Wird ein Fehler festgestellt, so nimmt der Federführer der Veröffentlichung die Klassifikation des Fehlers vor und leitet die Folgemaßnahmen ein. Bei besonders schwerwiegenden inhaltlichen Fehlern kann es erforderlich sein, ein Bund-Länder-Krisenmanagement einzurichten.

Behandlung von Veröffentlichungsfehlern

Für alle Fehler, - außer formale Fehler gilt - dass sie über das Statistikportal online kommuniziert werden. Die Regionaldatenbank richtet online einen Verweis zur entsprechenden Seite des Statistikportals ein.
Zudem werden festgestellte Fehler und Informationen - außer formale Fehler - kommuniziert und die Länder informieren die Kunden/Nutzer, soweit möglich, über einen Newsletter.

Zur Behandlung der Fehler dient folgende Übersicht:

Formale Fehler Geringe inhaltliche Fehler Schwerwiegende inhaltliche Fehler Besonders schwerwiegende inhaltliche Fehler
Printveröffentlichung
Keine Fehlerkorrektur der aktuellen Print-Version / Korrektur bei Nachdruck Beilage eines Korrekturblattes; es erfolgt also kein Neudruck/keine korrigierte Auflage. Berichtigte Zahlen werden mit einem „r“ gekennzeichnet. Handelt es sich um systematische Fehler und/oder eine Vielzahl von Zahlen sind falsch, dann wird auf das „r“ verzichtet. An Abnehmer bereits verschickter Exemplare erfolgt keine Information. Beilage eines Korrekturblattes; es erfolgt kein Neudruck/keine korrigierte Auflage. Berichtigte Zahlen werden mit einem „r“ gekennzeichnet. Handelt es sich um systematische Fehler und/oder eine Vielzahl von Zahlen sind falsch, dann wird auf das „r“ verzichtet. An Abnehmer bereits verschickter Exemplare erfolgt eine Information. Es erfolgt ein Neudruck (2. korrigierte Auflage). Im Impressum wird die Publikation als 2., korrigierte Auflage (bei Mehrfachkorrekturen ändert sich die Ziffer entsprechend) mit Erscheinungsmonat und Jahr gekennzeichnet, und es werden die Seiten aufgelistet, auf denen Korrekturen vorgenommen wurden. Berichtigte Zahlen werden mit einem „r“ gekennzeichnet. Handelt es sich um systematische Fehler und eine Vielzahl von Zahlen sind falsch, dann wird auf das „r“ verzichtet. An Abnehmer bereits verschickter Exemplare erfolgt ein Neuversand.
Elektronische Veröffentlichung (Online)
Es erfolgt eine Fehler-korrektur und die Online-Version wird ausgetauscht: Es wird aber keine korrigierte Auflage erstellt. Die Fehler werden korrigiert und die Veröffentlichung wird umgehend ausgetauscht. Berichtigte Zahlen werden mit einem „r“ gekennzeichnet, im Impressum wird die Publikation als 2., korrigierte Auflage (bei Mehrfachkorrekturen ändert sich die Ziffer entsprechend) mit Erscheinungsmonat und Jahr gekennzeichnet, und es werden die Seiten aufgelistet, auf denen Korrekturen vorgenommen wurden. Handelt es sich um systematische Fehler und/oder eine Vielzahl von Zahlen sind falsch, dann wird auf das „r“ verzichtet. Wie geringer inhaltlicher Fehler; zusätzlich ggf. Klärung der Fehlerursachen in einer Fußnote in der Tabelle erläutern. Falls eine Korrektur nicht unverzüglich erfolgen kann, wird die Veröffentlichung vorübergehend aus dem Netz genommen. Online-Version sofort aus dem Netz nehmen. An die entsprechende Stelle wird ein Hinweis gestellt, dass die aktuelle Fassung momentan überarbeitet und in Kürze wieder verfügbar sein wird. Wie schwerwiegender inhaltlicher Fehler.
Regionaldatenbank Deutschland
Der Fehler wird sobald wie möglich korrigiert. Die fehlerhaften statistischen Daten oder Informationen werden sobald wie möglich korrigiert. Hierzu liefert die für den Fehler verantwortliche Stelle unverzüglich Daten an den Datenhalter (IT.NRW). Metadaten können von der datenhaltenden Stelle auf Anweisung der qualitätssichernden bzw. der liefernden Stelle direkt korrigiert werden. Korrigierte Daten müssen unverzüglich an die datenhaltende Stelle (IT.NRW) geliefert werden. Wie geringe inhaltliche Fehler. Falls eine Korrektur nicht unverzüglich erfolgen kann (z. B. weil die korrigierten Daten noch nicht zeitnah geliefert werden können), dann werden die fehlerhaften Daten vorübergehend in der Datenbank gesperrt. Wie schwerwiegender inhaltlicher Fehler.
Regionalatlas Deutschland
Der Fehler wird sobald wie möglich korrigiert. Die fehlerhaften Indikatorwerte oder Metadatenbe-schreibungen werden sobald wie möglich direkt korrigiert. Nach ergangenem Hinweis veranlasst die AG-Leitung in Sachsen die Aktualisierung der Daten bei der datenhaltenden Stelle (IT.NRW) sowie die Einarbeitung der korrekten Werte durch die IT bei Destatis. Korrigierte Daten müssen unverzüglich an die datenhaltende Stelle geliefert werden. Wie geringe inhaltliche Fehler. Falls eine Korrektur nicht unverzüglich erfolgen kann (z. B. weil die korrigierten Datenwerte oder Beschreibungen noch nicht vorliegen oder zeitnah geliefert werden können), werden die fehlerhaften Indikatorkarten vorübergehend aus dem Regionalatlas herausgenommen. Wie schwerwiegender inhaltlicher Fehler.
Statistikportal
Der Fehler wird sobald wie möglich korrigiert. Die fehlerhaften statistischen Daten oder Informationen werden direkt korrigiert. Die fehlerhaften statistischen Daten oder Informationen werden direkt korrigiert. Ist dies nicht umgehend möglich wird der Inhalt gesperrt. Wie schwerwiegender inhaltlicher Fehler.