Direkt zum Inhalt

Pfadnavigation

Grundsätze

Gesetzlicher Auftrag und Qualitätskriterien der amtlichen Statistik

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben einen gesetzlichen Auftrag zur Erhebung, Aufbereitung und Veröffentlichung statistischer Daten. Als neutrale, objektive und wissenschaftlich unabhängige Institutionen informieren sie über gesellschaftliche, soziale, wirtschaftliche und ökologische Strukturen, Zusammenhänge und Entwicklungen und zeigen politische Handlungsfelder auf.

Amtliche statistische Informationen sind ein öffentliches Gut und der ungehinderte Zugang zu ihnen ist ein demokratisches Grundrecht. Die freie Verfügbarkeit statistischer Informationen ist unverzichtbare Voraussetzung für die gleichberechtigte demokratische Teilhabe an gesellschaftlichen und politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen. Statistische Informationen müssen daher für alle zugänglich sein sowie verständlich und nutzerfreundlich dargeboten werden.

Ebenso unverzichtbar sind statistische Informationen als Entscheidungsgrundlage und Erfolgsmesser für staatliche und wirtschaftliche Planungen und Aktivitäten sowie als Basismaterial wissenschaftlicher Untersuchungen. Alle gesellschaftlichen Kreise sind bestmöglich und effizient zu informieren. Die unterschiedlichen Datenbedürfnisse der sehr heterogenen Kundenkreise der amtlichen Statistik müssen angemessen aufgegriffen und in einem kohärenten und vielfältigen Angebot unterschiedlicher Produktsegmente und Zugangswege abgebildet werden.

Aufgabe der statistischen Ämter ist es auch, Transparenz über Methodik, Definitionen und Qualität der statistischen Ergebnisse zu schaffen. Nur so sind diese aussagefähig und Fehlinterpretationen können vermieden werden. Ferner haben die statistischen Ämter eine besondere Funktion bei der Kundenberatung: Sie verfügen in besonderem Maße über die notwendige Analyse- und Methodenkompetenz, um Fragestellungen adäquat aus dem thematisch breit gefächerten und tief gegliederten Datenangebot zu beantworten.

Die statistischen Ämter präsentieren sich gemeinsam als kompetente, zuverlässige und kundenorientierte Informationsdienstleister und werden den Nutzen der amtlichen Statistik für die Gesellschaft weiter steigern. Maßstab sind die hohen Qualitätskriterien für die Produkte der amtlichen Statistik nach dem europäischen Code of Practice.
Die Einhaltung des Code of Practice wird im Rahmen eines Peer Reviews regelmäßig in einem Abstand von mehreren Jahren überprüft. Weitere Informationen zum Peer Review sowie den aktuellen Peer-Review-Bericht finden Sie im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Trotz hoher Qualitätsansprüche lassen sich Fehler im Datenangebot und den Veröffentlichungen der amtlichen Statistik nicht immer vermeiden. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gehen mit nachträglich festgestellten Fehlern in gemeinsamen Veröffentlichungen transparent um. Einen Überblick über die Einstufung und Behandlung nachträglich festgestellter Fehler in Gemeinschaftsveröffentlichungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gibt es hier.