Generalrevision 2024
Generalrevision der regionalen Erwerbstätigenrechnung 2024
In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) einschließlich der Erwerbstätigenrechnung (ETR) werden etwa alle fünf Jahre die Berechnungen grundlegend überarbeitet (zuletzt 2019). Mit diesen sogenannten Generalrevisionen werden neue international vereinbarte Konzepte, Definitionen und Klassifikationen eingeführt sowie methodische Verbesserungen und neue Datenquellen eingearbeitet.
Im Jahr 2024 findet in Deutschland – wie in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union – die nächste Generalrevision statt.
Revidierte Ergebnisse für die nationale Ebene werden erstmals im Sommer 2024 vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.
Erste, noch vorläufige, revidierte Ergebnisse für die Erwerbstätigen auf Länderebene werden voraussichtlich Ende Oktober 2024 vom Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ (AK ETR) veröffentlicht. Voraussichtlich im März 2025 publiziert der AK ETR revidierte Quartalsergebnisse auf Länderebene.
Um Brüche in den Zeitreihen zu vermeiden, werden die Ergebnisse zurück bis 1991 neu berechnet.
Mehr Informationen erhalten Sie in den Erläuterungen zu Revisionen der VGR auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes.