Definitionen und Methoden
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Ausgabenträger
... im Sinne der Gesundheitsausgabenrechnung sind alle öffentlichen und privaten Institutionen, die Leistungen für die Gesundheit finanzieren.
In Deutschland zählen dazu die öffentlichen Haushalte, die gesetzliche und private Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die Arbeitgeber sowie die privaten Haushalte und die privaten Organisationen ohne Erwerbszweck.
Bevölkerung (Einwohnerinnen und Einwohner)
... bezeichnet die Anzahl der Personen, die an einem bestimmten Ort oder in einer bestimmten territorialen Einheit (Gemeinde, Kreis usw.) ihren ständigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) haben. Nicht einbezogen werden die Angehörigen ausländischer, diplomatischer und konsularischer Vertretungen sowie der Stationierungsstreitkräfte mit ihren Familienangehörigen.
In der Gesundheitsausgabenrechnung (GAR) sowie beim Wertschöpfungs-Erwerbstätigen-Ansatz (WSE) wird mit den Jahresdurchschnittszahlen der Einwohnerinnen und Einwohner gearbeitet.
Bei der Gesundheitspersonalrechnung (GPR), die auf dem Stichtagsprinzip zum 31.12. eines Jahres basiert, finden hingegen die Einwohnerzahlen zum 31.12. eines Jahres Verwendung.
Es werden für alle Berechnungen die aus der Bevölkerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes verfügbaren Ergebnisse auf Basis des Zensus 2011 genutzt.
Bruttoanlageinvestitionen
... umfassen den Erwerb abzüglich der Verkäufe von Anlagegütern durch gebietsansässige Produzenten, um diese wiederholt oder kontinuierlich länger als ein Jahr im Produktionsprozess einzusetzen. Der Nachweis erfolgt im Rahmen der Verwendungsrechnung des Bruttoinlandsprodukts.
Die Bruttoanlageinvestitionen ergeben sich aus Zugängen und Abgängen von neuen und gebrauchten Anlagegütern. Zu den Zugängen zählen im Wesentlichen gekaufte Anlagegüter, selbsterstellte Anlagen, im Rahmen von Finanzierungs-Leasing erworbene Anlagegüter sowie erhebliche Verbesserungen am Anlagevermögen (z. B. werterhöhende Reparaturen) und das natürliche Wachstum von Nutztieren und Nutzpflanzungen. Zu den Abgängen rechnet vor allem der Verkauf gebrauchter Anlagegüter, nicht jedoch Abschreibungen oder außerordentliche Verluste, z. B. aufgrund von Naturkatastrophen.
Bruttoinlandsprodukt (BIP)
... misst die Produktion von Waren und Dienstleistungen im Inland, soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden. Von seiner Entstehung her gesehen ergibt sich das BIP als Summe der Wertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche zuzüglich des Saldos von Gütersteuern minus Gütersubventionen.
Das Bruttoinlandsprodukt gilt als Indikator der wirtschaftlichen Gesamtleistung.
Bruttowertschöpfung (BWS)
... ergibt sich als Differenz aus den Produktionswerten und den Vorleistungen in den einzelnen Wirtschaftszweigen und umfasst den im Produktionsprozess geschaffenen neuen Wert. Sie wird zu Herstellungspreisen nachgewiesen.
Im Rahmen des Wertschöpfungs-Erwerbstätigen-Ansatzes (WSE) wird die BWS der Wirtschaftszweige näher betrachtet, die ganz oder teilweise zur Gesundheitswirtschaft gerechnet werden. Für den Ausweis des preisbereinigten Wachstums im Betrachtungszeitraum erfolgt die Ermittlung der BWS sowohl zu jeweiligen als auch zu Vorjahrespreisen.
Erwerbstätige
... sind alle Personen, die innerhalb eines Wirtschaftsgebietes eine auf Erwerb ausgerichteten Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit.
Grundlage für die Ermittlung der Erwerbstätigenzahl bildet das Personenkonzept. Das bedeutet, dass Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen nur einmal mit ihrer Haupterwerbstätigkeit erfasst werden.
Beim Wertschöpfungs-Erwerbstätigen-Ansatz (WSE) wird die Zahl der Erwerbstätigen jener Wirtschaftszweige näher betrachtet, die sich ganz oder teilweise zur Gesundheitswirtschaft zuordnen.
Gesundheitsausgaben
... umfassen sämtliche Ausgaben für Waren und Dienstleistungen zum Zweck der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege einschließlich der Kosten der Verwaltung sowie den Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Nicht unter die Gesundheitsausgaben fallen Leistungen und Güter, die die Gesundheit nicht oder nur im weiteren Sinne fördern beispielsweise Ausgaben für Schönheitsoperationen ohne medizinische Notwendigkeit oder der private Kauf von Fitnessgeräten.
Räumlich bezieht sich die Erfassung der Gesundheitsausgaben auf die Käufe der inländischen Bevölkerung, die gegebenenfalls auch im Ausland getätigt werden können. Inhaltlich werden nur die Ausgaben für den letzten Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen erfasst. Ausgaben für Vorleistungen, beispielsweise die Produktion von Arzneimitteln und ihr Absatz in Apotheken fließen indirekt über die Preise der Endprodukte ein.
Zu den Ausgaben des erweiterten Leistungsbereichs zählen Einkommensleistungen, zum Beispiel die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Leistungen zum Ausgleich krankheitsbedingter Folgen. Ferner werden hier Leistungen für Forschung und Ausbildung im Gesundheitswesen berücksichtigt.
Gesundheitsausgabenrechnung (GAR)
... definieren sich als sekundärstatistische Rechenwerke, die die im Bereich des Gesundheitswesens verfügbaren Datenquellen der amtlichen Statistik, Verwaltungsdaten, Geschäfts- und Jahresberichte zusammenführen.
Auf Bundesebene werden die Gesundheitsausgaben nach Ausgabenträgern, Leistungsarten und den diese Leistungen erbringenden Einrichtungen ermittelt und in sachgerechten Klassifikationen dargestellt.
Auf Länderebene erfolgt die Ermittlung der Gesundheitsausgaben nach Ausgabenträgern mit dem Ziel den gesamten jährlichen volkswirtschaftlichen Ressourcenverbrauch, der für den Erhalt und die Wiederherstellung der Gesundheit aufgewendet wurde, darzustellen.
Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen (GGR)
... sind Rechenwerke, welche die an verschiedenen Stellen zum Gesundheitswesen vorliegenden länderspezifischen Informationen systematisch zusammenführen. Sie schaffen ein umfassendes Datenangebot an vergleichbaren Regionaldaten auf dem Gebiet der Gesundheitsökonomie und werden kontinuierlich erweitert.
Aktuell existieren drei Arbeitsgebiete:
- die Gesundheitsausgabenrechnung (GAR),
- die Gesundheitspersonalrechnung (GPR) sowie
- der Wertschöpfungs-Erwerbstätigen-Ansatzes (WSE).
Gesundheitspersonal (Beschäftigte)
... umfasst alle im Gesundheitswesen tätigen Personen, unabhängig davon, welchen Beruf sie ausüben. Es erfolgt eine Erfassung von Beschäftigungsverhältnissen, sodass Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen mehrfach gezählt werden.
Zum Gesundheitspersonal in der Gesundheitspersonalrechnung zählen:
- Selbstständige,
- ohne Entgelt mithelfende Familienangehörige,
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Praktikantinnen und Praktikanten in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis),
- Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter,
- ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte,
- im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte sowie
- Erkrankte, Urlauberinnen und Urlauber und alle sonstigen vorübergehend Abwesenden, Streikende und von Aussperrung betroffene Personen, solange das Arbeitsverhältnis nicht gelöst ist.
Nicht zum Gesundheitspersonal gehören:
- ehrenamtlich Tätige,
- Auszubildende sowie
- Beschäftigte, die als Beauftragte aus anderen Bereichen in Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig sind beispielsweise Handwerkerinnen und Handwerker, die Reparaturen in einem Krankenhaus durchführen, deren Arbeitgeber ein Handwerksunternehmen ist.
Die ausgewiesene Zahl der Beschäftigten basiert auf dem Stichtagsprinzip zum Jahresende (31.12.).
Gesundheitspersonalrechnung (GPR)
... ermittelt die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse im Gesundheitswesen. Sie liefert detaillierte Angaben über die Anzahl und die Struktur des Gesundheitspersonals nach Einrichtungsarten.
Es werden neben den Beschäftigungsverhältnissen insgesamt auch die Anzahl der weiblichen Beschäftigten und die Vollzeitäquivalente im Gesundheitswesen ausgewiesen.
Die ausgewiesene Zahl der Beschäftigten basiert auf dem Stichtagsprinzip zum Jahresende (31.12.).
Gesundheitswesen
... umfasst sämtliche Tätigkeiten von:
- Akut- und Langzeitkrankenhäusern,
- allgemeinen oder Fachkliniken,
- chirurgischen, psychiatrischen und Suchtkrankenhäusern,
- Sanatorien, Einrichtungen der Präventivmedizin, Heil- und Pflegeanstalten, Rehazentren, Leprakliniken und
- sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens, die über Unterbringungsmöglichkeiten verfügen und die in der Diagnose sowie der medizinischen Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer großen Bandbreite heilkundlicher Therapien tätig sind.
Eingeschlossen sind ferner:
- Konsultations- und Behandlungstätigkeiten von praktischen Ärztinnen und Ärzten bzw. Fachärztinnen und Fachärzten, allgemeine und spezielle Zahn-, Mund- und Kieferbehandlungen und Kieferorthopädie sowie
- humanmedizinische bzw. heilkundliche Tätigkeiten, die nicht in Krankenhäusern oder von Ärztinnen und Ärzten bzw. psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten, sondern von Angehörigen der Gesundheitsfachberufe, die die rechtliche Befähigung zur Behandlung von Patientinnen und Patienten besitzen, ausgeübt werden.
Gesundheitswirtschaft
... umfasst in der wirtschaftszweigbezogenen Abgrenzung der Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder (AG GGRdL) die Erstellung und Vermarktung jener Güter und Dienstleistungen, die der Bewahrung und Wiederherstellung der Gesundheit dienen und von den verschiedenen Ausgabenträgern im Gesundheitswesen ganz oder teilweise erstattet werden.
Die Hauptbestandteile der Gesundheitswirtschaft bilden das Gesundheits- und Sozialwesen mit der stationären und ambulanten Gesundheitsversorgung, um die sich zahlreiche wirtschaftliche Akteure des Verarbeitenden Gewerbes, des Handels sowie weiterer Wirtschaftszweige, die mit dem Thema „Gesundheit“ verbunden sind, gruppieren.
Zur Gesundheitswirtschaft in der Definition der Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder (AG GGRdL) werden gegenwärtig 37 Wirtschaftszweige (WZ-5-Steller-Ebene) gezählt.
Klassifikation der Wirtschaftszweige (Wirtschaftszweigklassifikation)
... dient der Einordnung von Daten die wirtschaftlichen Tätigkeiten von statistische Einheiten (Unternehmen und Betriebe) betreffend. Sie stellt die Grundlage für die Erstellung von vergleichbaren Statistiken in wirtschaftsfachlicher Gliederung dar.
Die derzeit aktuelle Klassifikation der Wirtschaftszweige; Ausgabe 2008 (WZ 2008), fußt auf der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2), deren Anwendung rechtsverbindlich vorgeschrieben ist. Diese Systematik basiert ihrerseits auf der internationalen Systematik der Wirtschaftszweige (ISIC Rev. 4) der Vereinten Nationen.
Die WZ 2008 ist hierarchisch aufgebaut und gliedert sich in 21 Abschnitte, 88 Abteilungen, 272 Gruppen, 615 Klassen und 839 Unterklassen (WZ-5-Steller), so dass eine statistische Zuordnung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten möglich ist.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR)
... haben die Aufgabe, ein möglichst umfassendes, übersichtlich und hinreichend gegliedertes, quantitatives Gesamtbild des wirtschaftlichen Geschehens einer abgelaufenen Periode wiederzugeben. In dieses Gesamtbild ökonomischer Vorgänge werden alle am Wirtschaftsablauf beteiligten Wirtschaftseinheiten (Personen und Institutionen) eines abgegrenzten Wirtschaftsgebietes (Inland) mit ihren für die Beschreibung des Wirtschaftsablaufs wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten und damit verbundenen Vorgängen einbezogen.
Vollzeitäquivalente (VZÄ)
... geben die Anzahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten an. Ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) entspricht einem Vollzeitbeschäftigten.
Wertschöpfungs-Erwerbstätigen-Ansatz (WSE)
... dient der Quantifizierung der Gesundheitswirtschaft und bildet folglich die wirtschaftlichen Tätigkeiten der in einem Wirtschaftsgebiet in der Gesundheitswirtschaft aktiven wirtschaftlichen Einheiten innerhalb einer Berichtsperiode in den Kategorien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ab. Das Ziel ist die Bestimmung der Bruttowertschöpfung und die Zahl der Erwerbstätigen in der Gesundheitswirtschaft auf Länderebene.
Der von der Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder (AG GGRdL) entwickelte länderübergreifende Ansatz setzt grundsätzlich auf den methodischen Vorgaben zur Ermittlung regional vergleichbarer Ergebnisse zu Wachstums- und Beschäftigungspotenzialen in der Gesundheitswirtschaft auf, welche durch Ranscht (Quantifizierung regionaler Wachstums- und Beschäftigungseffekte der Gesundheitswirtschaft - am Beispiel ausgewählter Metropolregionen, Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Berlin, 2009) und Ostwald (Wachstums- und Beschäftigungseffekte der Gesundheitswirtschaft in Deutschland, Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Berlin, 2008) gelegt wurden.
Die Berechnungen basieren auf Informationen, die von den Arbeitskreisen Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder (AK VGRdL) und Erwerbstätigenrechnung der Länder (AK ETR) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA) bereitgestellt werden bzw. im Rahmen weiterer amtlicher Statistiken verfügbar sind.
Die von der AG Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder (GGRdL) entwickelten länderübergreifenden Ansätze in Verbindung mit der zentralen Durchführung der Berechnungen mittels standardisierter Werkzeuge in Form von DV-Programmen stellen sicher, dass die Ergebnisse zu den Gesundheitsausgaben, zum Gesundheitspersonal sowie zur Gesundheitswirtschaft zwischen den Ländern uneingeschränkt vergleichbar sind.
Die zu den einzelnen Berechnungen vorliegenden Methodendokumentationen gewährleisten Transparenz und Nachvollziehbarkeit hinsichtlich der genutzten Datenquellen und Berechnungsverfahren.
Die angewandten Methoden werden unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit regionaler Daten auf dem Gebiet des Gesundheitswesens kontinuierlich weiterentwickelt.
Release date: Juli 2022 pdf 425.05 KB GARdL - Öffentliche Haushalte
Release date: Juli 2022 pdf 146.94 KB GARdL - Gesetzliche Krankenversicherung
Release date: Juli 2022 pdf 151.6 KB GARdL - Soziale Pflegeversicherung
Release date: Juli 2022 pdf 108.47 KB GARdL - Gesetzliche Rentenversicherung
Release date: Juli 2022 pdf 108.82 KB GARdL - Gesetzliche Unfallversicherung
Release date: Juli 2022 pdf 118.26 KB GARdL - Private Krankenversicherung
Release date: Juli 2022 pdf 119.19 KB GARdL - Arbeitgeber
Release date: Juli 2022 pdf 148.32 KB GARdL - Private Haushalte und Private Organisationen ohne Erwerbszweck
Release date: Juli 2022
Release date: Juni 2021 pdf 6.21 KB GPRdL - Abkürzungen
Release date: Juni 2021 pdf 57.25 KB GPRdL – Gesundheitsschutz
Release date: Juni 2021 pdf 345.64 KB GPRdL – Ambulante Einrichtungen
Release date: Juni 2021 pdf 89.95 KB GPRdL – Stationäre und teilstationäre Einrichtungen
Release date: Juni 2021 pdf 83.32 KB GPRdL – Rettungsdienste
Release date: Juni 2021 pdf 75.38 KB GPRdL – Verwaltung im Gesundheitswesen
Release date: Juni 2021 pdf 50.11 KB GPRdL – Sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens
Release date: Juni 2021 pdf 98.99 KB GPRdL – Vorleistungseinrichtungen
Release date: Juni 2021
Release date: Juni 2023 pdf 226.82 KB WSE - Abkürzungen
Release date: Juni 2023 pdf 455.97 KB WSE - Länderspezifische Disaggregationskoeffizienten
Release date: Mai 2024 pdf 460.27 KB WSE - Ermittlung Bruttowertschöpfung, Erwerbstätige, Kennzahlen
Release date: Juni 2023 pdf 191.77 KB Abgrenzung der Gesundheitswirtschaft nach Wirtschaftszweigen
Qualitätsberichte zu den gesundheitsbezogenen Rechensystemen des Bundes stellt das Statistische Bundesamt auf seiner Homepage als Downloads zur Verfügung.