Generalrevision 2024
Generalrevision der regionalen Erwerbstätigenrechnung 2024
Generalrevision der regionalen Erwerbstätigenrechnung 2024
In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) einschließlich der Erwerbstätigenrechnung (ETR) werden etwa alle fünf Jahre die Berechnungen grundlegend überarbeitet. Mit diesen sogenannten Generalrevisionen sollen neue international vereinbarte Konzepte, Definitionen und Klassifikationen eingeführt, sowie methodische Verbesserungen und neue Datenquellen eingearbeitet werden.
Im Jahr 2024 fand in Deutschland – wie in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union – eine umfassende Revision der VGR einschließlich der ETR statt. Die wesentliche Änderung, die die Generalrevision in der regionalen ETR bewirkt hat, war die weitere Vereinheitlichung der eingesetzten statistischen Datenquellen zur Ermittlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und schließlich zur Berechnung der Erwerbstätigen. Konkret wurde die Verwendung des Statistischen Unternehmensregisters (URS) als Quelle für den Wirtschaftszweig, dem der Betrieb eines Unternehmens angehört, auf den Sektor „Produzierendes Gewerbe“ erweitert.
Bereits in der Revision 2019 wurde bei der Ermittlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in weiten Teilen auf die Wirtschaftszweigangaben des URS umgestellt. Die weitere Ausweitung dieser Datenquelle in der Revision 2024 führt zu einer höheren Einheitlichkeit in der sogenannten Wirtschaftszweigsignierung. Weitere Verbesserungen gab es darüber hinaus u. a. bei der Erfassung von kurzfristig Beschäftigten, deren Wirtschaftszweigzuordnung nun ebenfalls den Informationen aus dem URS folgt (zuvor: ausschließlich Angaben der Bundesagentur für Arbeit).
Im Ergebnis führte die Generalrevision 2024 in der Erwerbstätigenreihe für die Jahre 2014 bis 2023 in den westdeutschen Ländern ohne Berlin gesamtwirtschaftlich zu einer leichten Niveauanhebung um durchschnittlich 0,11% (42 100 Personen). In den ostdeutschen Ländern ohne Berlin wurden die Ergebnisse in den Jahren 2014 bis 2023 jährlich um durchschnittlich 0,04% (2 400 Personen) nach unten korrigiert. In Berlin gab es in der Zeitreihe eine durchschnittliche positive Revisionsanpassung von 0,11% (2 100 Personen).
Im Zuge der Generalrevision 2024 wurden die revidierten Ergebnisse für die nationale Ebene erstmals am 16. August 2024 vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.
Um den Datennutzerinnen und -nutzern weiterhin methodisch konsistente Zeitreihen zur Verfügung zu stellen, werden die VGR- und ETR-Aggregate, soweit möglich, bis zum Jahr 1991 zurückgerechnet. Für die regionale ETR sind die folgenden Veröffentlichungstermine geplant:
Ergebnisse auf Länderebene
- 29. Januar 2025: Veröffentlichung der Erwerbstätigen (am Arbeitsort sowie am Wohnort) für die Jahre 1991 bis 2023; zusätzlich Erstveröffentlichung des Jahres 2024 für die Erwerbstätigen am Arbeitsort
- 20. März 2025: Veröffentlichung der Quartalsergebnisse der Erwerbstätigen am Arbeitsort für die Jahre 2014 bis 2024
- 27. März 2025: Veröffentlichung der geleisteten Arbeitsstunden der Erwerbstätigen am Arbeitsort für die Jahre 2000 bis 2023, zusätzlich Erstveröffentlichung des Jahres 2024
Ergebnisse auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte
- 24. April 2025: Veröffentlichung der Erwerbstätigen am Arbeitsort für die Jahre 1991 bis 2023
- 31. Juli 2025: Veröffentlichung der geleisteten Arbeitsstunden der Erwerbstätigen am Arbeitsort für die Jahre 2008 bis 2023
- 31. Juli 2025: Veröffentlichung der Erwerbstätigen am Arbeitsort in Vollzeitäquivalente für die Jahre 2008 bis 2023
Informationen zur Generalrevision 2024 der regionalen VGR, insbesondere zum Bruttoinlandsprodukt und zur Bruttowertschöpfung, finden Sie auf den Internetseiten des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ (https://www.statistikportal.de/de/vgrdl).
Weitere Informationen zur Revision 2024 auf Bundesebene finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes (https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/revision.html).