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Mindestsicherung

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die – zumindest ergänzend zu eventuell vorhandenen anderen Einkünften – zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts an leistungsberechtigte Personen ausgezahlt werden.

Zu den sozialen Mindestsicherungsleistungen zählen folgende Hilfen:

  • Gesamtregelleistung (Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“),
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“),
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).