Rückrechnung der Bevölkerungszahlen 2012-2021
Open Data AngebotMit der Umstellung der Berechnung der Bevölkerungszahlen auf die Ergebnisse des Zensus 2022 entsteht in 2022 ein Zeitreihenbruch. Grund dafür ist die Methodik der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Mit der vorliegenden Rückrechnung wird eine bruchfreie Zeitreihe von jährlichen Bevölkerungszahlen für den Zeitraum zwischen Zensus 2011 und Zensus 2022 bereitgestellt.
Die Rückrechnung wird ausschließlich für statistische Analysen angeboten und stellt keine Revision der amtlichen Einwohnerzahlen dar, die gemäß §5 Bevölkerungsstatistikgesetz auf Basis des jeweils letzten Zensus fortgeschrieben werden.
Untergliederungen
Die vorliegenden Datensätze enthalten Daten zum Bevölkerungstand untergliedert nach Geschlecht, Geburtsjahr und Staatsangehörigkeit deutsch/nicht-deutsch auf Kreisebene (Bevölkerung zum Jahresende) bzw. untergliedert nach Geschlecht, Einzelalter und Staatsangehörigkeit deutsch/nicht-deutsch auf Kreisebene (Durchschnittsbevölkerung).
Die Abschneidegrenze für das Alter liegt bei 65 für die Merkmalskombination Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit und bei 95 für die Gliederung nach Geschlecht und Alter.
Stichtag
Die jährlichen Daten sind wahlweise zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres oder als Jahresdurchschnitt verfügbar. Die durchschnittliche Bevölkerung nach Alter wird als arithmetisches Mittel zwischen den nach Alter untergliederten Beständen am Ende des Berichtsjahres und am Ende des Vorjahres gerechnet.
Gebietsstand
Der Gebietsstand wird gemäß dem Gemeindeverzeichnis abgebildet. Die Rückrechnung steht derzeit mit bereinigten Gebietsschlüsseln, d. h. mit den Gebietsschlüsseln mit Stand von Dezember 2022 für den gesamten Zeitraum zur Verfügung. Das heißt, aufgelöste Kreise sind nicht enthalten und neu entstandene Kreise sind für den gesamten Zeitraum abgebildet. Nicht berücksichtigt sind kreisübergreifende Umgliederungen von Gemeinden. Rückgerechnete Zeitreihen mit Bevölkerungszahlen nach dem Gebietsstand Dezember des jeweiligen Berichtsjahres werden voraussichtlich Ende September angeboten.
Datensätze zum Download
Datensatzbeschreibungen zum Download
Methodische Erläuterungen
Grundgesamtheit
Die Grundgesamtheit entspricht grundsätzlich der Grundgesamtheit der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, also dem Bestand der in Deutschland lebenden Personen. Gemäß der Definition vom §2 Nr. (1) Zensusgesetz 2022 sind die nach den melderechtlichen Vorschriften zum Berichtszeitpunkt meldepflichtigen Personen zu zählen. Die Zuordnung zu einer Gemeinde erfolgt nach dem Standort der alleinigen Wohnung bzw. der Hauptwohnung.
Statistische Konzepte und Definitionen
Es werden die gleichen statistischen Konzepte und Definitionen wie in der Bevölkerungsfortschreibung verwendet. Statistische Grundeinheit ist demnach die Kohorte: Eine Gruppe von Personen mit den gleichen demografischen Merkmalen und ihrer alleinigen oder Hauptwohnung in der gleichen Regionaleinheit. Für jede Kohorte wird die Zahl der zur Kohorte gehörenden Personen ermittelt. In der Rückrechnung werden allerdings weniger demografische Merkmale berücksichtigt als in der Bevölkerungsfortschreibung. Die Kohorten ergeben sich aus der Merkmalskombination Geburtsjahr, Geschlecht (männlich, weiblich) und Staatsangehörigkeit deutsch/nicht-deutsch auf Kreisebene.
Das Merkmal Geschlecht kann Fälle mit der Ausprägung 'ohne Angabe' bzw. ab dem Berichtsjahr 2019 'divers' beinhalten. Diese sind in den für die Schätzung verwendeten Daten aus methodischen und Geheimhaltungsgründen durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren auf männlich und weiblich verteilt.
Als Ausländerinnen und Ausländer gelten in der Fortschreibung alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit "ungeklärter" Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht als Ausländerinnen/Ausländer.
Datengrundlage
Für die Rückrechnung wurden bereits vorliegende statistische Ergebnisse verwendet:
- Als Bestand zum 31.12.2011 wurden die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis Zensus 2011 verwendet
- Als Bestand zum 31.12.2021 wurde aus dem Jahresmaterial der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis Zensus 2022 der Anfangsbestand (1.1.2022) verwendet
- Für die Schätzung der Zwischenjahre wurden aus den Jahresmaterialien 2012-2020 der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis Zensus 2011 die Endbestände und die Bilanzfelder der Zu- und Fortzüge über die Kreisgrenzen verwendet
Methode
Die Rückrechnung wurde nach einem Bottom-up Ansatz durchgeführt. Auf Kohortenebene wurde die Differenz zwischen der Bevölkerungszahl gemäß Fortschreibung auf Basis 2011 und Fortschreibung auf Basis Zensus 2022 zum Stichtag 31.12.2021 berechnet. Dieser gesamte Korrekturbedarf wurde auf die Jahre 2012-2020 verteilt. Der Korrekturanteil eines Jahres wird anhand des Anteils des Jahres an dem Wanderungsvolumen über den Zeitraum 2012-2020 geschätzt. Das Wanderungsvolumen wurde durch Addition der Zu- und Fortzüge über die Kreisgrenzen der jeweiligen Kohorte ermittelt. Die rückgerechnete Bevölkerungszahl einer Kohorte für ein Berichtsjahr ergibt sich dann aus der auf Basis Zensus 2011 fortgeschriebene Zahl für dieses Jahr und aus der seit 2012 kumulierten jährlichen Korrekturen.
Die Zahlen zum 31.12.2021 wurde in Rahmen der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis Zensus 2022 anhand einer inversen Fortschreibung ermittelt. Bei der inversen Fortschreibung wurden die Datensätze der Geburten-, Sterbefall- und Wanderungsstatistik sowie der Datensätze zu Staatsangehörigkeitswechsel für das Jahr 2022 ausgehend von dem Bevölkerungsbestand am Jahresende mit einem inversen Vorzeichen bilanziert, um den Jahresanfangsbestand zu ermitteln.
Die Rückrechnung wurde zuerst gebietsbereinigt gerechnet. Anschließend wurden Umrechnungen zur Ermittlung der Gebietsstände der jeweiligen Jahre vorgenommen. Mussten eine oder mehrere Gemeinden auf Grund von Gebietsänderungen einem anderen Kreis zugerechnet oder ein Kreis aufgeteilt werden, so wurde eine Aufteilung der jährlichen Korrektur anhand des jeweiligen Wanderungsvolumen dieser betroffenen Gemeinden vorgenommen.
Qualitätsbewertung
Der aufgrund der Differenz zwischen den Ergebnissen der Fortschreibung auf Basis Zensus 2011 und auf Basis Zensus 2022 ermittelte Korrekturbedarf zum 31.12.2021 beträgt -1,3 Millionen (-1,6%); Er fällt für die ausländische Bevölkerung mit -884 000 (-8,1%) deutlich stärker aus als für die deutsche Bevölkerung (-413000 bzw. -0,6%). Der Zensus ist auf eine möglichst genaue Ermittlung der Einwohnerzahl der Gemeinden optimiert, sodass die Bevölkerungszahlen insgesamt - auch in der Rückrechnung - genauer bewertet werden als die demografischen Untergliederungen. Durch die Berücksichtigung der Ergebnisse des Zensus 2022 zusätzlich zu den Ergebnissen des Zensus 2011 in der Zeitreihe dürfte die Rückrechnung in demografischer Gliederung auf Landes- und Bundesebene die Genauigkeit insgesamt erhöhen.
Allerdings beruht die Rückrechnung auf den Annahmen, dass der durch den Zensus 2022 ermittelten Korrekturbedarf der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis Zensus 2011 vor allem durch Fehler bei der Erfassung von Wanderungsbewegungen entsteht und dass die Fehlerwahrscheinlichkeit mit dem Wanderungsvolumen (Summe der Zu- und Fortzüge) zusammenhängt. Diese allgemeinen Annahmen liefern insgesamt plausible Ergebnisse, können aber in tieferer regionaler und demografischer Gliederung je nach Kohorte mehr oder weniger gut zutreffen. Insbesondere bei kleinen Kohorten können Zufallseffekte oder andere Fehlerursachen das Ergebnis stärker beeinflussen. Da kleine Kohorten bei der älteren ausländischen Bevölkerung auf Kreisebene oft vorkommen, wird in den Ergebnissen eine entsprechende Abschneidegrenze beim Alter auf 65 gesetzt.
Vergleichbarkeit
Die Ergebnisse der Rückrechnung sind für die Jahre im Rückrechnungszeitraum vergleichbar. Sie sind nicht direkt vergleichbar mit den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis Zensus 2022 für die Jahre nach 2022 oder mit den Ergebnissen der Fortschreibung auf Basis der Volkszählung 1987 (früheres Bundesgebiet) bzw. des Auszugs des zentralen Melderegisters der ehemaligen DDR zum 03.10.1990 für die Jahre vor 2010.
Infolge der technischen Umstellungen der räumlichen und natürlichen Bevölkerungsbewegungen ab 2016 wurde die methodische Behandlung der Abmeldungen nach Unbekannt von Deutschen in der Wanderungsstatistik und in der Bevölkerungsfortschreibung abgeändert (siehe auch Qualitätsbericht der Wanderungsstatistik). Seit 2016 werden Abmeldungen nach Unbekannt von Deutschen berücksichtigt, da eine korrekte Verarbeitung bei einer anschließenden Wiederanmeldung, die vorher nicht möglich war, seit 2016 erfolgen kann. Seitdem zählen nach Unbekannt abgemeldete Deutsche nicht mehr zur Bevölkerung. In der Rückrechnung wurde keine gesonderte Korrektur für diese methodische Änderung vorgenommen.
Im Fall von kreisübergreifenden Umgliederungen von Gemeinden sind die rückgerechneten Bevölkerungszahlen vor und nach der Umgliederung eingeschränkt vergleichbar. Im Zeitraum fanden vier kreisübergreifende Umgliederungen von Gemeinden (eine in Rheinland-Pfalz und drei in Thüringen), die Zahl der betroffenen Einwohner liegt jeweils im niedrigen vierstelligen Bereich. Betroffen sind folgende Kreise: Cochem-Zell/Rhein-Hunsrück-Kreis, Ilm-Kreis/Suhl, Wartbug-Kreis/Schmalkalden, Sonneberg/Saalfeld.