Methoden und Informationen
Methodenbeschreibung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) der Länder
Gesamt-PDF
Release date: Dezember 2021 pdf 2.13 MB 1. Einführung in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder pdf 9.06 MB 2. Entstehungsrechnung (Produktionskonto) pdf 2.56 MB 3. Einkommensentstehungsrechnung pdf 1.62 MB 4. Primäre und Sekundäre Einkommensverteilung pdf 3.46 MB 5. Verwendungsrechnung pdf 1.47 MB 6. Anlagevermögen, Abschreibungen pdf 1.79 MB 7. Fortschreibungen pdf 5.06 MB 8. Kreisberechnungen
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Anlagevermögen
Das Anlagevermögen umfasst alle produzierten Vermögensgüter, die länger als ein Jahr wiederholt oder dauerhaft in der Produktion eingesetzt werden. Es gliedert sich in Ausrüstungen einschließlich militärischer Waffensysteme (Maschinen, Geräte, Fahrzeuge), sonstige Anlagen (geistiges Eigentum (z. B. Forschung und Entwicklung, Software, Urheberrechte), Nutztiere und Nutzpflanzungen) und Bauten (Wohnbauten und Nichtwohngebäude, sonstige Bauten wie Straßen, Brücken, Tunnels, Flugplätze, Kanäle und Ähnliches; einbezogen sind auch mit Bauten fest verbundene Einrichtungen wie Aufzüge, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen). Die Berechnung des Anlagevermögens erfolgt nach der international gebräuchlichen Perpetual-Inventory-Methode, bei der davon ausgegangen wird, dass sich der heute vorhandene Kapitalbestand aus den Anlageinvestitionen der Vergangenheit zusammensetzt.
Arbeitnehmerentgelt
Das Arbeitnehmerentgelt (Inlandskonzept) umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die den innerhalb eines Wirtschaftsgebietes beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den Arbeits- oder Dienstverhältnissen zugeflossen sind. Das Arbeitnehmerentgelt setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern sowie den tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträgen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer zählt, wer zeitlich überwiegend als Arbeiterin bzw. Arbeiter, Angestellte bzw. Angestellter, Beamtin bzw. Beamter, Richterin bzw. Richter, Berufssoldatin bzw. Berufssoldat, Soldatin bzw. Soldat auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistende bzw. Wehr- oder Zivildienstleistender/Person im Bundesfreiwilligendienst, Auszubildende bzw. Auszubildender, Praktikantin bzw. Praktikant oder Volontärin bzw. Volontär in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis steht. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie marginal Beschäftigte. [Quelle: AK ETR]
Arbeitsproduktivität
Die Arbeitsproduktivität bezeichnet das Verhältnis der preisbereinigten wirtschaftlichen Leistung (Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung) zum Arbeitseinsatz. Dabei wird der Arbeitseinsatz in Erwerbstätigenstunden (Arbeitsvolumen) oder nach der Anzahl der Erwerbstätigen gemessen. Infolge moderner Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Teilzeit) ist die auf die Erwerbstätigenstunden bezogene Wirtschaftsleistung das zutreffendere Produktivitätsmaß.
Arbeitsvolumen
Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Das Arbeitsvolumen umfasst somit die Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbstständigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit. Das Arbeitsvolumen ergibt sich als Produkt aus Erwerbstätigenzahl und Arbeitszeit je erwerbstätige Person. [Quelle: AK ETR]
Siehe auch Standard-Arbeitsvolumen.
Brutto- und Nettoanlagevermögen
Das Anlagevermögen wird brutto und netto dargestellt. Bei Anwendung des Bruttokonzepts werden die Anlagen mit ihrem Neuwert ohne Berücksichtigung der Wertminderung ausgewiesen, während beim Nettokonzept die seit dem Investitionszeitpunkt aufgelaufenen Abschreibungen abgezogen sind. Das Verhältnis von Netto- zu Bruttoanlagevermögen wird als Modernitätsgrad bezeichnet. Dieses Maß drückt aus, wie viel Prozent des Vermögens noch nicht abgeschrieben sind und gibt damit Aufschluss über den Alterungsprozess des Anlagevermögens.
Bruttoanlageinvestitionen
Die Bruttoanlageinvestitionen umfassen den Erwerb von dauerhaften und reproduzierbaren Produktionsmitteln sowie selbst erstellte Anlagen und größere Wert steigernde Reparaturen. Als dauerhaft gelten diejenigen produzierten Güter, die länger als ein Jahr in der Produktion eingesetzt werden. Die Bruttoanlageinvestitionen setzen sich aus dem Erwerb neuer Anlagen und dem Saldo aus Käufen und Verkäufen von gebrauchten Anlagen zusammen. Da ein vollständiger Nachweis der Transaktionen mit gebrauchten Anlagen zwischen den investierenden Wirtschaftsbereichen mangels statistischer Unterlagen nicht möglich ist, können die Anlageinvestitionen nach Wirtschaftsbereichen nur auf Grundlage neuer Anlagen (siehe Neue Anlagen) dargestellt werden.
Siehe auch Investitionsquote.
Bruttoinlandsprodukt
Das Bruttoinlandsprodukt umfasst den Wert aller innerhalb eines Wirtschaftsgebietes während einer bestimmten Periode produzierten Waren und Dienstleistungen. Es entspricht der Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche zuzüglich der Gütersteuern und abzüglich der Gütersubventionen. Die Bruttowertschöpfung, die zu Herstellungspreisen bewertet wird, ergibt sich für jeden Wirtschaftsbereich aus dem Bruttoproduktionswert zu Herstellungspreisen abzüglich der Vorleistungen zu Anschaffungspreisen.
Siehe auch Preiskonzept.
Bruttolöhne und -gehälter
Die Bruttolöhne und -gehälter (Verdienste) enthalten die von den im Inland ansässigen Wirtschaftseinheiten (Betrieben) geleisteten Löhne und Gehälter der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Abzug der Lohnsteuer und der Sozialbeiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Sachleistungen, die ihnen unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden.
Bruttonationaleinkommen
Das Bruttonationaleinkommen (früher Bruttosozialprodukt) gilt als die umfassendste Größe für die Einkommen der Inländerinnen und Inländer. Das Bruttonationaleinkommen umfasst im Gegensatz zum Nettonationaleinkommen zu Marktpreisen (= Primäreinkommen der Volkswirtschaft) auch die gesamtwirtschaftlichen Abschreibungen. Das Primäreinkommen beinhaltet nicht nur die Erwerbs- und Vermögenseinkommen, sondern auch die vom Staat empfangenen Produktions- und Importabgaben abzüglich der vom Staat geleisteten Subventionen (Nettoproduktionsabgaben), die zu den staatlichen und damit den gesamtwirtschaftlichen Primäreinkommen zählen. Werden nur die Erwerbs- und Vermögenseinkommen ohne "Produktions- und Importabgaben abzüglich Subventionen" nachgewiesen, so entspricht dies dem Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten (Volkseinkommen).
Einwohnerinnen und Einwohner
Zu den Einwohnerinnen und Einwohnern Deutschlands gehören alle Personen (Deutsche und Ausländer), die im jeweiligen Bundesland ihren ständigen Wohnsitz haben, ohne die Angehörigen ausländischer Missionen und Streitkräfte. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden in den VGR als Jahresdurchschnittszahl auf Basis des Zensus 2011 ausgewiesen. Die Länderergebnisse des aktuellsten Jahres werden vom AK VGRdL durch Fortschreibung ermittelt. Dabei werden die Bevölkerungszahlen zum Stichtag 30.06. auf den Deutschlandwert der Bundes-VGR koordiniert.
Quelle ab 2011: Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes.
Quelle vor 2011: Länderergebnisse: Statistisches Bundesamt, Rückrechnung des Bevölkerungsstandes; Kreisergebnisse: Rückrechnung der regionalen VGR.
Erwerbstätige
Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als durchschnittliche Größe des jeweiligen Berichtszeitraumes zum einen nach dem Inlandskonzept (Erwerbstätige am Arbeitsort). Erfasst werden alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendlerinnen bzw. Einpendler in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Zum anderen erfolgt der Nachweis nach dem Inländerkonzept (Erwerbstätige am Wohnort). Hier werden alle Personen erfasst, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zusätzlich aber auch diejenigen Personen, die zwar in diesem Gebiet wohnen, aber als Auspendlerinnen bzw. Auspendler ihren Arbeitsort in anderen Regionen haben. Zu den Erwerbstätigen rechnen alle Personen, die eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung als Erwerbstätige ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird der Erwerbstätige nur einmal gezählt (Personenkonzept). Maßgebend für die Stellung im Beruf bzw. nach Wirtschaftszweigen ist die zeitlich überwiegende Tätigkeit. Nicht zu den Erwerbstätigen zählen Personen als Verwalterin bzw. Verwalter ihres Privatvermögens (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere).
Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die auch in das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 eingegangen sind.
Nach dem Erwerbstätigenkonzept werden sowohl die Beschäftigten in Teilzeit als auch die marginal Beschäftigten voll mitgezählt. Da beide Teilgruppen eine stärkere Entwicklungsdynamik aufweisen als die Vollzeit-Erwerbstätigen ermöglicht die Ermittlung des tatsächlichen Arbeitsvolumens aller Beschäftigungsgruppen noch präzisere Entwicklungsanalysen und Regionalvergleiche der Wirtschaftskraft. Bei der Stellung im Beruf wird zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Selbstständigen (inklusive deren mithelfenden Familienangehörigen) unterschieden. Letztere sind als Differenz zwischen den Erwerbstätigen insgesamt und den Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern errechenbar. [Quelle: AK ETR]
Investitionsquote
Die Investitionsquote bezeichnet den Anteil der Bruttoanlageinvestitionen am Bruttoinlandsprodukt.
Kapitalintensität
Die Kapitalintensität zeigt das Verhältnis zwischen Kapitalstock und Zahl der Erwerbstätigen und misst damit den durchschnittlichen Kapitaleinsatz je erwerbstätige Person.
Kapitalproduktivität
Die Kapitalproduktivität zeigt das Verhältnis zwischen Bruttoinlandsprodukt bzw. Bruttowertschöpfung und Kapitalstock.
Kapitalstock
Die Darstellung des Kapitalstocks als jahresdurchschnittliches Bruttoanlagevermögen in Preisen eines Basisjahres ist in der bisherigen Form seit der VGR-Revision 2011 nicht mehr möglich. Als Indikator für die Entwicklung des Kapitalstocks dient der Kettenindex für das preisbereinigte Bruttoanlagevermögen.
Siehe auch Anlagevermögen.
Kettenindex
Ein Kettenindex ergibt sich aus der Multiplikation von Teilindizes (Wachstumsfaktoren), die sich jeweils auf das Vorjahr beziehen und somit ein jährlich wechselndes Wägungsschema haben. Er wird auf ein Referenzjahr bezogen und gibt für das jeweilige Berichtsjahr an, wie sich z. B. das preisbereinigte Wirtschaftswachstum seit dem Referenzjahr entwickelt hat.
Konsumausgaben des Staates
Die Konsumausgaben des Staates entsprechen dem Wert der Güter, die vom Staat selbst produziert werden, (jedoch ohne selbst erstellte Anlagen und Verkäufe) sowie den Ausgaben für Güter, die als soziale Sachtransfers den privaten Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden.
Lohnstückkosten
Die Lohnstückkosten bezeichnen die Relation der Lohnkosten (Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmer/-in [Personenkonzept] bzw. Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmerstunde [Stundenkonzept]) zur Arbeitsproduktivität (Bruttoinlandsprodukt – preisbereinigt, verkettet – je erwerbstätige Person [Personenkonzept] bzw. je Erwerbstätigenstunde [Stundenkonzept]).
Marginal Beschäftigte
Als „marginal Beschäftigte“ werden hier Personen angesehen, die als Arbeiterinnen bzw. Arbeiter oder Angestellte keine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, jedoch nach dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation als Erwerbstätige gelten, wenn sie in einem einwöchigen Berichtszeitraum wenigstens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben. Dazu zählen in Deutschland insbesondere ausschließlich geringfügig Beschäftigte – also geringfügig entlohnte Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte – sowie Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten (sog. „Ein-Euro-Jobs“). [Quelle: AK ETR]
Neue Anlagen
Die neuen Anlagen gliedern sich in Ausrüstungen, sonstige Anlagen und Bauten. Zu den Ausrüstungen (einschließlich militärischer Waffensysteme) zählen Maschinen und Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattungen und Fahrzeuge sowie ähnliche nicht fest mit den Bauten verbundene Anlagen. Die sonstigen Anlagen umfassen Investitionen in geistiges Eigentum (Forschung und Entwicklung, Software und Datenbanken, Urheberrechte, Suchbohrungen) sowie Nutztiere und Nutzpflanzungen. Die Ergebnisse der sonstigen Anlagen werden in der Veröffentlichung mit den neuen Ausrüstungen zusammengefasst. Bei den Bauten werden neben Wohn- und Nichtwohngebäuden auch sonstige Bauten (Straßen, Brücken, Flugplätze, Kanäle u. Ä.) und die mit Bauten fest verbundenen Einrichtungen wie Aufzüge, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, gärtnerische Anlagen und Umzäunungen berücksichtigt.
Siehe auch Bruttoanlageinvestitionen.
Preiskonzept
Die Waren und Dienstleistungen können in jeweiligen Preisen, d. h. in Preisen des jeweiligen Berichtsjahres, oder preisbereinigt und somit frei von Preiseinflüssen dargestellt werden. Die Preisbereinigung erfolgt auf der Grundlage einer jährlich wechselnden Preisbasis (Vorjahrespreisbasis).
Primäreinkommen der privaten Haushalte
Das Primäreinkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck) enthält die Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, die den inländischen privaten Haushalten zugeflossen sind. Zu diesen Einkommen gehören im Einzelnen das Arbeitnehmerentgelt, die Selbstständigeneinkommen der Einzelunternehmen und Selbstständigen, die auch eine Vergütung für die mithelfenden Familienangehörigen enthalten, der Betriebsüberschuss aus der Produktion von Dienstleistungen aus eigengenutztem Wohneigentum, sowie die netto empfangenen Vermögenseinkommen (einschließlich des Erwerbs von Finanzserviceleistungen, indirekte Messung (FISIM)).
Private Konsumausgaben
In den privaten Konsumausgaben sind die Konsumausgaben der privaten Haushalte und der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck zusammengefasst. Als Konsumausgaben der privaten Haushalte werden die Waren- und Dienstleistungskäufe der inländischen privaten Haushalte für Konsumzwecke bezeichnet. Neben den tatsächlichen Käufen, zu denen unter anderem Entgelte für häusliche Dienste gehören, sind auch bestimmte unterstellte Käufe enthalten, wie z. B. der Eigenkonsum der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Wert der Nutzung von Eigentümerwohnungen sowie Naturalentgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck bestehen aus deren Eigenverbrauch. Dazu zählen der Wert der von diesen Organisationen produzierten Güter (ohne selbsterstellte Anlagen und Verkäufe) sowie Ausgaben für Güter, die ohne jegliche Umwandlung als soziale Sachleistungen den privaten Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden.
Sozialbeiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Die Sozialbeiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schließen die gesetzlich vorgeschriebenen, vertraglich vereinbarten oder freiwillig von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern übernommenen Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie unterstellte Sozialbeiträge ein, die von ihnen direkt an gegenwärtige oder früher beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder sonstige Berechtigte gezahlt werden.
Sparen, Sparquote
Der überwiegende Teil des Verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck wird konsumiert. Der nicht konsumierte Teil des Verfügbaren Einkommens zuzüglich der Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche stellt das Sparen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck dar. Die Relation aus dem so ermittelten Sparen zu dem Verfügbaren Einkommen (letzteres erhöht um die Zunahme der betrieblichen Versorgungsansprüche) wird als Sparquote der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck bezeichnet.
Standard-Arbeitsvolumen
Anders als bei den Ergebnissen der regionalen Arbeitsvolumenrechnungen für die Länder werden die Ergebnisse für die kreisfreien Städte und Landkreise als Standard-Arbeitsvolumen bezeichnet. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mangels statistischer Ausgangsdaten unternehmensspezifische Sonderregelungen zu den tariflichen Arbeitszeiten in den Berechnungen nicht berücksichtigt werden. [Quelle: AK ETR]
Verfügbares Einkommen
Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck (Ausgabenkonzept) ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen einerseits die monetären Sozialleistungen und sonstigen laufenden Transfers hinzugefügt werden, die die privaten Haushalte überwiegend seitens des Staates empfangen; abgezogen werden dagegen andererseits Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck entspricht damit den Einkommen, die den privaten Haushalten letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können.
Wiederbeschaffungspreise
Das Anlagevermögen wird zu Wiederbeschaffungspreisen und preisbereinigt als Kettenindex dargestellt. Beim Nachweis des Bruttoanlagevermögens zu Wiederbeschaffungspreisen wird der Betrag zugrunde gelegt, der hätte gezahlt werden müssen, wenn die Anlagen im Berichtsjahr neu beschafft worden wären; das Nettoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen stellt den Gegenwartswert dar. Soll die reale bzw. mengenmäßige Entwicklung des Anlagevermögens über mehrere Jahre vergleichbar dargestellt werden, so sind Einflüsse aus der Veränderung von Preisen möglichst vollständig auszuschalten. Das geschieht, indem die Anlagegüter unabhängig davon, wann sie angeschafft wurden, auch zu Wiederbeschaffungspreisen des Vorjahres bewertet werden. Durch Verkettung der auf dieser Grundlage berechneten Sequenz von Messzahlen können jeweils vergleichbare lange Zeitreihen ermittelt werden.
Siehe auch Anlagevermögen.
Revisionen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen
VGR-Generalrevision 2024
Im Jahr 2024 findet in Deutschland eine europaweit harmonisierte umfassende Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) statt.
In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden im Rahmen von sogenannten Generalrevisionen etwa alle fünf Jahre die Berechnungen grundlegend überarbeitet (zuletzt 2019).
Im Rahmen der VGR-Revision 2024 werden insbesondere neue Datenquellen und vereinzelte neue Berechnungsmethoden implementiert. Darüber hinaus werden die gesamten VGR-Systeme umfassend überprüft und - wenn nötig - überarbeitet beziehungsweise neue Erkenntnisse in die Berechnungen integriert. Um Brüche in den Zeitreihen zu vermeiden, werden die Ergebnisse für Deutschland und auf regionaler Ebene zurück bis 1991 neu berechnet.
VGR-Generalrevision 2019
Im Jahr 2019 fand in Deutschland – wie in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union – eine umfassende Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) einschließlich der Erwerbstätigenrechnung (ETR) statt. Die revidierten Ergebnisse der nationalen VGR wurden vom Statistischen Bundesamt erstmals am 14. August 2019 mit Angaben für das Bruttoinlandsprodukt (BIP) insgesamt und am 27. August 2019 mit einer detaillierten Gliederung der Bruttowertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen veröffentlicht. Im Ergebnis ist das nominale BIP in Deutschland nach der Generalrevision 2019 im Durchschnitt etwas niedriger. Der Verlauf des preisbereinigten BIP bzw. die konjunkturelle Entwicklung sind weitgehend unverändert geblieben.
Erste, noch vorläufige Ergebnisse zur Revision 2019 der VGR auf Länderebene wurden mit der Halbjahresrechnung des BIP 2019 am 24. September 2019 vom Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ veröffentlicht. Berechnet wurde das Wirtschaftswachstum der Länder für das erste Halbjahr 2019 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Am 30. März 2020 folgten die revidierten Länderergebnisse zum BIP bzw. zur Bruttowertschöpfung sowie zum Arbeitnehmerentgelt und zu den Bruttolöhnen und -gehältern sowohl für die Berichtsjahre am aktuellen Rand bis 2019, als auch für die Rückrechnungsergebnisse für den Zeitraum bis 1991 zurück.
In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen einschließlich der Erwerbstätigenrechnung werden etwa alle fünf Jahre die Berechnungen und damit die Ergebnisse in sogenannten Generalrevisionen überarbeitet, wie zuletzt 2014 zur EU-weiten Einführung des neuen Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010). Im Zuge der Generalrevisionen sollen insbesondere neue, international vereinbarte Konzepte, Definitionen und Klassifikationen eingeführt sowie methodische Verbesserungen und, soweit verfügbar, neue Datengrundlagen eingearbeitet werden, um neue ökonomische Sachverhalte adäquat und vergleichbar abbilden zu können.
Im Rahmen der VGR-Revision 2019 gab es keine maßgeblichen konzeptionellen Änderungen, vielmehr wurden insbesondere neue Datenquellen, geänderte Bezugs- und Basisdaten und Berechnungsmethoden berücksichtigt. Um Brüche in den Zeitreihen zu vermeiden und den Datennutzern weiterhin methodisch konsistente Zeitreihen zur Verfügung zu stellen, wurden die Ergebnisse bis 1991 zurück neu berechnet. Die Daten von 1991 bis 2007 wurden dabei mittels mathematischer Rückrechnungsverfahren ermittelt und die Ergebnisse ab 2008-2017 „originär“ sowie der aktuelle Rand (2018-2019) mittels „Fortschreibung“1) berechnet. Die nächste VGR-Generalrevision findet, EU weit harmonisiert, 2024 statt.
Die quantitativen Revisionseffekte auf das BIP fielen gering aus. Das Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen erfuhr im Zuge der Revision exemplarisch für das Berichtsjahr 2016 auf Bundesebene eine Absenkung des Niveaus um 0,8 Prozent. Und auch auf Länderebene sind die Revisionsdifferenzen für das BIP 2016 in jeweiligen Preisen mit einer Schwankungsbreite von -2,1 Prozent bis +0,5 Prozent relativ moderat.
Von der Änderung der Bezugs- und Basisdaten im Rahmen der Revision waren vor allem das Arbeitnehmerentgelt und die Erwerbstätigen betroffen. So wurde bei der Berechnung des Arbeitnehmerentgelts auf Länderebene größtenteils die Datenquelle für die Durchschnittsverdienste geändert. Ab Revision 2019 werden diese im Wesentlichen aus einer Kombination der Angaben aus der Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Verdienststrukturerhebung und der Arbeitskostenerhebung ermittelt. Vor der Generalrevision 2019 wurden als Quelle für die Durchschnittsverdienste vor allem die Ergebnisse der Vierteljährlichen Verdiensterhebung genutzt.
Darüber hinaus haben auch die geänderten Bezugszahlen durch die Revision in der regionalen ETR Auswirkungen auf die Arbeitnehmerentgeltberechnung. So wird seit dieser Generalrevision in der regionalen ETR das Statistische Unternehmensregister (URS) als Quelle für das Merkmal „Wirtschaftszweig“ (WZ) der erfassten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genutzt. Vor der Verwendung des URS kamen die Angaben zum Wirtschaftszweig aus verschiedenen Quellen was teilweise eine Über- oder Untererfassung von Erwerbstätigen mit sich brachte. Durch den Bezug dieses wichtigen Merkmals aus einer Datenquelle wird eine höhere Konsistenz erzielt, Doppel- und Untererfassungen werden minimiert. Gleichzeitig wird die Kohärenz mit der regionalen VGR erhöht, die in aller Regel den WZ des URS verwendet.
Zudem wurden im Rahmen der Revision 2019 die preisbereinigten Ergebnisse auf das neue Referenzjahr 2015 umgestellt. Dies hat auf die Veränderungsraten der VGR-Ergebnisse jedoch keine Auswirkungen, da in den VGR die Berechnungen der preisbereinigten Größen seit der Revision 2005 auf den Preisen des jeweiligen Vorjahres beruht und nicht auf den Preisen eines festen Basisjahres.
Informationen zur Generalrevision 2019 der regionalen ETR finden Sie auf den Internetseiten des Arbeitskreises https://www.statistikportal.de/de/etr/generalrevision-2019.
Weitere Informationen zur Generalrevision 2019 auf Bundesebene finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes.
1)Die in den regionalen VGR verwendeten Basisstatistiken weisen naturgemäß unterschiedliche Zeitabstände zwischen der Datenverfügbarkeit und dem Berichtszeitpunkt auf. Solange die für die Berechnung einer bestimmten VGR-Größe erforderlichen Basisstatistiken noch nicht vorliegen, wird für diese Größe für eine zeitnahe Ergebniserstellung mit Hilfe kurzfristiger, geeigneter Indikatoren auf Basis sogenannter Fortschreibungsverfahren ein vorläufiges Ergebnis ermittelt. Liegt die Ausgangsstatistik für die entsprechende Berichtsperiode vor, werden die endgültigen Ergebnisse in sogenannten Originärberechnungen mit einbezogen.
- Wer ist der Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder"?
- Wer ist für die nationale VGR zuständig?
- Wo kann man die Ergebnisse der VGR der Länder finden?
- Warum und in welchen Abständen werden die Ergebnisse der VGR der Länder überarbeitet?
- Berechnet der Arbeitskreis VGR der Länder vierteljährliche Daten für die Bundesländer?
- Welche Methoden werden für die Berechnungen der Daten verwendet?
- Was versteht man unter "Koordinierung"?
- Was ist ein Kettenindex?
- Was hat sich in den Veröffentlichungen mit der Revision 2005 geändert?
- Was änderte sich mit der Revision 2011?
- Was änderte sich mit der Revision 2014?
- Was änderte sich mit der Revision 2019?
- Was ändert sich mit der Revision 2024?
- Was sind Finanzserviceleistungen, indirekte Messung (FISIM)?
- Welche volkswirtschaftlichen Aggregate werden auf Kreisebene berechnet? Wann liegen die Ergebnisse vor und wie werden sie veröffentlicht?
- Werden die Erwerbstätigen nach den gleichen Konzepten errechnet? Wer berechnet diese Ergebnisse und wo werden sie veröffentlicht?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an ein unter Ansprechpartner aufgeführtes Mitglied des Arbeitskreises "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder".
Wer ist der Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder"?
Die regionalen Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für Länder sowie kreisfreie Städte und Landkreise werden in Deutschland vom Arbeitskreis "VGR der Länder" erstellt. In diesem Arbeitskreis sind alle statistischen Ämter der Länder stimmberechtigte Mitglieder. Als nicht stimmberechtigte Mitglieder sind das Statistische Bundesamt sowie das Bürgeramt, Statistik und Wahlen der Stadt Frankfurt am Main als Repräsentant des Deutschen Städtetages im Arbeitskreis "VGR der Länder" vertreten. Als Gast zu den verschiedenen Tagungen begrüßt der Arbeitskreis das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (EUROSTAT). Der Vorsitz und die Federführung des Arbeitskreises obliegen dem Statistischen Landesamt Baden‑Württemberg. Dieses Landesamt führt alle Ergebnisse zusammen und vertritt den Arbeitskreis nach außen.
Wer ist für die nationale VGR zuständig?
Nationale VGR-Daten werden vom Statistischen Bundesamt berechnet.
Wo kann man die Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder finden?
Aktuelle Ergebnisse auf Länder- und Kreisebene stehen kostenlos als HTML- und Excel-Dateien, weitere Gemeinschaftsveröffentlichungen des Arbeitskreises "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder" – Broschüre und Faltblatt – sowie Erläuterungen zu aktuellen Veröffentlichungen als PDF-Dateien zur Verfügung.
Warum und in welchen Abständen werden die Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder überarbeitet?
Mit der frühzeitigen Veröffentlichung der von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft geforderten hochaktuellen Konjunktur- und Wirtschaftsdaten bewegt sich die amtliche Statistik im Spannungsfeld zwischen Aktualität und Genauigkeit. Da zum ersten Veröffentlichungstermin des BIP bzw. des Wirtschaftswachstums der Länder ca. drei Monate nach Ablauf des Berichtsjahres (1. Fortschreibung) noch nicht alle Basisdaten zur Verfügung stehen, müssen die VGR-Ergebnisse auf noch unvollständiger Datengrundlage berechnet werden. Indem die jeweils verfügbaren statistischen Ausgangsdaten sukzessive in die Berechnungen Eingang finden, werden diese vorläufigen Ergebnisse kontinuierlich in verschiedenen Berechnungsphasen aktualisiert und veröffentlicht.
Berechnet der Arbeitskreis VGR der Länder vierteljährliche Daten für die Bundesländer?
Vierteljährliche VGR-Daten werden vom Statistischen Bundesamt für Deutschland berechnet. Vom Arbeitskreis VGR der Länder werden keine vierteljährlichen Berechnungen durchgeführt, da die statistische Datengrundlage auf Länderebene nicht ausreichend ist.
Welche Methoden werden für die Berechnungen der Daten verwendet?
Eine detaillierte Beschreibung der Methoden der VGR der Länder steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Was versteht man unter "Koordinierung"?
Eine Besonderheit der regionalen VGR ist die Koordinierung, d. h. die rechnerische Abstimmung der Länderwerte auf den Bundeswert, den so genannten Bundeseckwert. Die Konzepte der VGR des Bundes und der VGR der Länder basieren auf dem "Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG)" und stimmen somit überein; dennoch gibt es Bereiche, in denen die Berechnungsmethode auf Länderebene von der des Bundes aus regionalstatistischen Gründen und wegen Problemen der Datenverfügbarkeit abweicht. Daher ist es vorprogrammiert, dass bei der Ländermethode (bei der Fortschreibung und der Nutzung der Bottom-up-Methode) die Summe der Bundesländer in der Regel nicht dem Bundeswert entspricht. Mit der proportionalen Aufteilung der rechnerischen Abweichung auf die Bundesländer wird erreicht, dass die Summe der Länderaggregate letztendlich mit dem Wert auf Bundesebene übereinstimmt. Dieses Vorgehen, den Bundeseckwert zu fixieren, ist sinnvoll, da angenommen werden kann, dass die nationale VGR wegen der besseren Datenlage a priori genauere Werte liefert als die Länderrechnung, zumal auch nur auf Bundesebene eine kreislaufmäßige Abstimmung der VGR-Aggregate möglich ist.
Was ist ein Kettenindex?
Ein Kettenindex ergibt sich aus der Multiplikation von Teilindizes (Wachstumsfaktoren), die sich jeweils auf das Vorjahr beziehen und somit ein jährlich wechselndes Wägungsschema haben. Er wird auf ein Referenzjahr bezogen und gibt für das jeweilige Berichtsjahr an, wie sich z. B. das preisbereinigte Wirtschaftswachstum seit dem Referenzjahr entwickelt hat.
Was hat sich in den Veröffentlichungen mit der Revision 2005 geändert?
Preisbereinigte Größen werden in den Veröffentlichungen des Arbeitskreises "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder" nur als Kettenindizes und Veränderungsraten, jedoch nicht als (verkettete) Absolutwerte in 1 000 Euro dargestellt. Für deflationierte Angaben wird die Bezeichnung "preisbereinigt" verwendet. Verkettete Indizes werden mit Bezug auf das Referenzjahr 2010 als "Kettenindex (2010 = 100)" bezeichnet.
Was änderte sich mit der Revision 2011?
Die Revision 2011 diente in erster Linie der Umstellung der VGR auf die neue Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Zuvor wurden die Ergebnisse der VGR nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) veröffentlicht. Die Gliederung der WZ 2008 berücksichtigt die neuen Ansätze und Vorgaben der europaweit rechtsverbindlichen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2), die mit der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. EG Nr. L 393 S. 1) veröffentlicht wurde.
Was änderte sich mit der Revision 2014?
Was änderte sich mit der Revision 2019?
Was ändert sich mit der Revision 2024?
Was sind Finanzserviceleistungen, indirekte Messung (FISIM)?
FISIM, eine mit der Revision 2005 eingeführte Neuerung zur Berechnung der bisherigen "unterstellten Bankgebühr", ist die Abkürzung für "Finanzserviceleistung, indirekte Messung" (Financial Intermediation Services Indirectly Measured). Diese Finanzserviceleistung umfasst die indirekten Entgelte der Banken, die sie neben den direkt erzielten Umsätzen (z. B. Kontoführungsgebühren) als Differenz zwischen Zinsertrag und Zinsaufwand erwirtschaften.
Welche volkswirtschaftlichen Aggregate werden auf Kreisebene berechnet? Wann liegen die Ergebnisse vor und wie werden sie veröffentlicht?
Für kreisfreie Städte und Landkreise werden vom Arbeitskreis VGR der Länder folgende VGR-Aggregate zur Verfügung gestellt:
- Bruttoinlandsprodukt und Bruttowertschöpfung
- Arbeitnehmerentgelt und Bruttolöhne und -gehälter
- Primäreinkommen und Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte
Die Ergebnisse liegen ca. eineinhalb Jahre nach dem jeweiligen Berichtsjahr vor (t + 19 bzw. 20 Monate). Dieser zeitliche Verzug kommt dadurch zustande, dass erst dann die für die Berechnung der Kreisergebnisse benötigten tief gegliederten Länderwerte sowie die Schlüsselwerte auf Kreisebene vorliegen.
Ergebnisse für alle kreisfreien Städte und Landkreise Deutschlands werden in Gemeinschaftsveröffentlichungen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Werden die Erwerbstätigen nach den gleichen Konzepten errechnet? Wer berechnet diese Ergebnisse und wo werden sie veröffentlicht?
Die Berechnung der Erwerbstätigen obliegt dem Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung der Länder«.