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Methoden und Informationen

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Anlagevermögen

Das Anlagevermögen umfasst alle produzierten Vermögensgüter, die länger als ein Jahr wiederholt oder dauerhaft in der Produktion eingesetzt werden. Es gliedert sich in Ausrüstungen einschließlich militärischer Waffensysteme (Maschinen, Geräte, Fahrzeuge), sonstige Anlagen (geistiges Eigentum (z. B. Forschung und Entwicklung, Software, Urheberrechte), Nutztiere und Nutzpflanzungen) und Bauten (Wohnbauten und Nichtwohngebäude, sonstige Bauten wie Straßen, Brücken, Tunnels, Flugplätze, Kanäle und Ähnliches; einbezogen sind auch mit Bauten fest verbundene Einrichtungen wie Aufzüge, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen). Die Berechnung des Anlagevermögens erfolgt nach der international gebräuchlichen Perpetual-Inventory-Methode, bei der davon ausgegangen wird, dass sich der heute vorhandene Kapitalbestand aus den Anlageinvestitionen der Vergangenheit zusammensetzt.

Arbeitnehmerentgelt

Das Arbeitnehmerentgelt (Inlandskonzept) umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die den innerhalb eines Wirtschaftsgebietes beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den Arbeits- oder Dienstverhältnissen zugeflossen sind. Das Arbeitnehmerentgelt setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern sowie den tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträgen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer zählt, wer zeitlich überwiegend als Arbeiterin bzw. Arbeiter, Angestellte bzw. Angestellter, Beamtin bzw. Beamter, Richterin bzw. Richter, Berufssoldatin bzw. Berufssoldat, Soldatin bzw. Soldat auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistende bzw. Wehr- oder Zivildienstleistender/Person im Bundesfreiwilligendienst, Auszubildende bzw. Auszubildender, Praktikantin bzw. Praktikant oder Volontärin bzw. Volontär in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis steht. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie marginal Beschäftigte. [Quelle: AK ETR]

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Inländerkonzept)

Siehe Erwerbstätige.

Arbeitsproduktivität

Die Arbeitsproduktivität bezeichnet das Verhältnis der preisbereinigten wirtschaftlichen Leistung (Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung) zum Arbeitseinsatz. Dabei wird der Arbeitseinsatz in Erwerbstätigenstunden (Arbeitsvolumen) oder nach der Anzahl der Erwerbstätigen gemessen. Infolge moderner Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Teilzeit) ist die auf die Erwerbstätigenstunden bezogene Wirtschaftsleistung das zutreffendere Produktivitätsmaß.

Arbeitsvolumen

Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Das Arbeitsvolumen umfasst somit die Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbstständigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit. Das Arbeitsvolumen ergibt sich als Produkt aus Erwerbstätigenzahl und Arbeitszeit je erwerbstätige Person. [Quelle: AK ETR] 
Siehe auch Standard-Arbeitsvolumen.

Brutto- und Nettoanlagevermögen

Das Anlagevermögen wird brutto und netto dargestellt. Bei Anwendung des Bruttokonzepts werden die Anlagen mit ihrem Neuwert ohne Berücksichtigung der Wertminderung ausgewiesen, während beim Nettokonzept die seit dem Investitionszeitpunkt aufgelaufenen Abschreibungen abgezogen sind. Das Verhältnis von Netto- zu Bruttoanlagevermögen wird als Modernitätsgrad bezeichnet. Dieses Maß drückt aus, wie viel Prozent des Vermögens noch nicht abgeschrieben sind und gibt damit Aufschluss über den Alterungsprozess des Anlagevermögens.

Bruttoanlageinvestitionen

Die Bruttoanlageinvestitionen umfassen den Erwerb von dauerhaften und reproduzierbaren Produktionsmitteln sowie selbst erstellte Anlagen und größere Wert steigernde Reparaturen. Als dauerhaft gelten diejenigen produzierten Güter, die länger als ein Jahr in der Produktion eingesetzt werden. Die Bruttoanlageinvestitionen setzen sich aus dem Erwerb neuer Anlagen und dem Saldo aus Käufen und Verkäufen von gebrauchten Anlagen zusammen. Da ein vollständiger Nachweis der Transaktionen mit gebrauchten Anlagen zwischen den investierenden Wirtschaftsbereichen mangels statistischer Unterlagen nicht möglich ist, können die Anlageinvestitionen nach Wirtschaftsbereichen nur auf Grundlage neuer Anlagen (siehe Neue Anlagen) dargestellt werden. 
Siehe auch Investitionsquote.

Bruttoinlandsprodukt

Das Bruttoinlandsprodukt umfasst den Wert aller innerhalb eines Wirtschaftsgebietes während einer bestimmten Periode produzierten Waren und Dienstleistungen. Es entspricht der Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche zuzüglich der Gütersteuern und abzüglich der Gütersubventionen. Die Bruttowertschöpfung, die zu Herstellungspreisen bewertet wird, ergibt sich für jeden Wirtschaftsbereich aus dem Bruttoproduktionswert zu Herstellungspreisen abzüglich der Vorleistungen zu Anschaffungspreisen. 
Siehe auch Preiskonzept.

Bruttolöhne und -gehälter

Die Bruttolöhne und -gehälter (Verdienste) enthalten die von den im Inland ansässigen Wirtschaftseinheiten (Betrieben) geleisteten Löhne und Gehälter der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Abzug der Lohnsteuer und der Sozialbeiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Sachleistungen, die ihnen unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden.

Bruttonationaleinkommen

Das Bruttonationaleinkommen (früher Bruttosozialprodukt) gilt als die umfassendste Größe für die Einkommen der Inländerinnen und Inländer. Das Bruttonationaleinkommen umfasst im Gegensatz zum Nettonationaleinkommen zu Marktpreisen (= Primäreinkommen der Volkswirtschaft) auch die gesamtwirtschaftlichen Abschreibungen. Das Primäreinkommen beinhaltet nicht nur die Erwerbs- und Vermögenseinkommen, sondern auch die vom Staat empfangenen Produktions- und Importabgaben abzüglich der vom Staat geleisteten Subventionen (Nettoproduktionsabgaben), die zu den staatlichen und damit den gesamtwirtschaftlichen Primäreinkommen zählen. Werden nur die Erwerbs- und Vermögenseinkommen ohne "Produktions- und Importabgaben abzüglich Subventionen" nachgewiesen, so entspricht dies dem Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten (Volkseinkommen).

Bruttosozialprodukt

Siehe Bruttonationaleinkommen.

Bruttowertschöpfung

Siehe Bruttoinlandsprodukt.

Einwohnerinnen und Einwohner

Zu den Einwohnerinnen und Einwohnern Deutschlands gehören alle Personen (Deutsche und Ausländer), die im jeweiligen Bundesland ihren ständigen Wohnsitz haben, ohne die Angehörigen ausländischer Missionen und Streitkräfte. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden in den VGR als Jahresdurchschnittszahl auf Basis des Zensus 2011 ausgewiesen. Die Länderergebnisse des aktuellsten Jahres werden vom AK VGRdL durch Fortschreibung ermittelt. Dabei werden die Bevölkerungszahlen zum Stichtag 30.06. auf den Deutschlandwert der Bundes-VGR koordiniert.
Quelle ab 2011: Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes.
Quelle vor 2011: Länderergebnisse: Statistisches Bundesamt, Rückrechnung des Bevölkerungsstandes; Kreisergebnisse: Rückrechnung der regionalen VGR.

Erwerbstätige

Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als durchschnittliche Größe des jeweiligen Berichtszeitraumes zum einen nach dem Inlandskonzept (Erwerbstätige am Arbeitsort). Erfasst werden alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendlerinnen bzw. Einpendler in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Zum anderen erfolgt der Nachweis nach dem Inländerkonzept (Erwerbstätige am Wohnort). Hier werden alle Personen erfasst, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zusätzlich aber auch diejenigen Personen, die zwar in diesem Gebiet wohnen, aber als Auspendlerinnen bzw. Auspendler ihren Arbeitsort in anderen Regionen haben. Zu den Erwerbstätigen rechnen alle Personen, die eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung als Erwerbstätige ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird der Erwerbstätige nur einmal gezählt (Personenkonzept). Maßgebend für die Stellung im Beruf bzw. nach Wirtschaftszweigen ist die zeitlich überwiegende Tätigkeit. Nicht zu den Erwerbstätigen zählen Personen als Verwalterin bzw. Verwalter ihres Privatvermögens (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere).
Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die auch in das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 eingegangen sind.
Nach dem Erwerbstätigenkonzept werden sowohl die Beschäftigten in Teilzeit als auch die marginal Beschäftigten voll mitgezählt. Da beide Teilgruppen eine stärkere Entwicklungsdynamik aufweisen als die Vollzeit-Erwerbstätigen ermöglicht die Ermittlung des tatsächlichen Arbeitsvolumens aller Beschäftigungsgruppen noch präzisere Entwicklungsanalysen und Regionalvergleiche der Wirtschaftskraft. Bei der Stellung im Beruf wird zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Selbstständigen (inklusive deren mithelfenden Familienangehörigen) unterschieden. Letztere sind als Differenz zwischen den Erwerbstätigen insgesamt und den Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern errechenbar. [Quelle: AK ETR]

Inlandskonzept

Siehe Erwerbstätige.

Investitionsquote

Die Investitionsquote bezeichnet den Anteil der Bruttoanlageinvestitionen am Bruttoinlandsprodukt.

Kapitalintensität

Die Kapitalintensität zeigt das Verhältnis zwischen Kapitalstock und Zahl der Erwerbstätigen und misst damit den durchschnittlichen Kapitaleinsatz je erwerbstätige Person.

Kapitalproduktivität

Die Kapitalproduktivität zeigt das Verhältnis zwischen Bruttoinlandsprodukt bzw. Bruttowertschöpfung und Kapitalstock.

Kapitalstock

Die Darstellung des Kapitalstocks als jahresdurchschnittliches Bruttoanlagevermögen in Preisen eines Basisjahres ist in der bisherigen Form seit der VGR-Revision 2011 nicht mehr möglich. Als Indikator für die Entwicklung des Kapitalstocks dient der Kettenindex für das preisbereinigte Bruttoanlagevermögen. 
Siehe auch Anlagevermögen.

Kettenindex

Ein Kettenindex ergibt sich aus der Multiplikation von Teilindizes (Wachstumsfaktoren), die sich jeweils auf das Vorjahr beziehen und somit ein jährlich wechselndes Wägungsschema haben. Er wird auf ein Referenzjahr bezogen und gibt für das jeweilige Berichtsjahr an, wie sich z. B. das preisbereinigte Wirtschaftswachstum seit dem Referenzjahr entwickelt hat.

Konsumausgaben des Staates

Die Konsumausgaben des Staates entsprechen dem Wert der Güter, die vom Staat selbst produziert werden, (jedoch ohne selbst erstellte Anlagen und Verkäufe) sowie den Ausgaben für Güter, die als soziale Sachtransfers den privaten Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden.

Lohnkosten

Siehe Lohnstückkosten.

Lohnstückkosten

Die Lohnstückkosten bezeichnen die Relation der Lohnkosten (Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmer/-in [Personenkonzept] bzw. Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmerstunde [Stundenkonzept]) zur Arbeitsproduktivität (Bruttoinlandsprodukt – preisbereinigt, verkettet – je erwerbstätige Person [Personenkonzept] bzw. je Erwerbstätigenstunde [Stundenkonzept]).

Marginal Beschäftigte bzw. marginale Beschäftigungen

Als „marginal Beschäftigte“ werden hier Personen angesehen, die als Arbeiterinnen bzw. Arbeiter oder Angestellte keine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, jedoch nach dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation als Erwerbstätige gelten, wenn sie in einem einwöchigen Berichtszeitraum wenigstens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben. Dazu zählen in Deutschland insbesondere ausschließlich geringfügig Beschäftigte – also geringfügig entlohnte Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte – sowie Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten (sog. „Ein-Euro-Jobs“). [Quelle: AK ETR]

Modernitätsgrad

Siehe Brutto- und Nettoanlagevermögen.

Nettonationaleinkommen

Siehe Bruttonationaleinkommen.

Neue Anlagen

Die neuen Anlagen gliedern sich in Ausrüstungen, sonstige Anlagen und Bauten. Zu den Ausrüstungen (einschließlich militärischer Waffensysteme) zählen Maschinen und Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattungen und Fahrzeuge sowie ähnliche nicht fest mit den Bauten verbundene Anlagen. Die sonstigen Anlagen umfassen Investitionen in geistiges Eigentum (Forschung und Entwicklung, Software und Datenbanken, Urheberrechte, Suchbohrungen) sowie Nutztiere und Nutzpflanzungen. Die Ergebnisse der sonstigen Anlagen werden in der Veröffentlichung mit den neuen Ausrüstungen zusammengefasst. Bei den Bauten werden neben Wohn- und Nichtwohngebäuden auch sonstige Bauten (Straßen, Brücken, Flugplätze, Kanäle u. Ä.) und die mit Bauten fest verbundenen Einrichtungen wie Aufzüge, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, gärtnerische Anlagen und Umzäunungen berücksichtigt.
Siehe auch Bruttoanlageinvestitionen.

Neue Ausrüstungen und sonstige Anlagen

Siehe Neue Anlagen.

Neue Bauten

Siehe Neue Anlagen.

Preiskonzept

Die Waren und Dienstleistungen können in jeweiligen Preisen, d. h. in Preisen des jeweiligen Berichtsjahres, oder preisbereinigt und somit frei von Preiseinflüssen dargestellt werden. Die Preisbereinigung erfolgt auf der Grundlage einer jährlich wechselnden Preisbasis (Vorjahrespreisbasis).

Primäreinkommen der privaten Haushalte

Das Primäreinkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck) enthält die Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, die den inländischen privaten Haushalten zugeflossen sind. Zu diesen Einkommen gehören im Einzelnen das Arbeitnehmerentgelt, die Selbstständigeneinkommen der Einzelunternehmen und Selbstständigen, die auch eine Vergütung für die mithelfenden Familienangehörigen enthalten, der Betriebsüberschuss aus der Produktion von Dienstleistungen aus eigengenutztem Wohneigentum, sowie die netto empfangenen Vermögenseinkommen (einschließlich des Erwerbs von Finanzserviceleistungen, indirekte Messung (FISIM)).

Primäreinkommen der Volkswirtschaft

Siehe Bruttonationaleinkommen.

Private Konsumausgaben

In den privaten Konsumausgaben sind die Konsumausgaben der privaten Haushalte und der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck zusammengefasst. Als Konsumausgaben der privaten Haushalte werden die Waren- und Dienstleistungskäufe der inländischen privaten Haushalte für Konsumzwecke bezeichnet. Neben den tatsächlichen Käufen, zu denen unter anderem Entgelte für häusliche Dienste gehören, sind auch bestimmte unterstellte Käufe enthalten, wie z. B. der Eigenkonsum der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Wert der Nutzung von Eigentümerwohnungen sowie Naturalentgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck bestehen aus deren Eigenverbrauch. Dazu zählen der Wert der von diesen Organisationen produzierten Güter (ohne selbsterstellte Anlagen und Verkäufe) sowie Ausgaben für Güter, die ohne jegliche Umwandlung als soziale Sachleistungen den privaten Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden.

Sozialbeiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Die Sozialbeiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schließen die gesetzlich vorgeschriebenen, vertraglich vereinbarten oder freiwillig von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern übernommenen Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie unterstellte Sozialbeiträge ein, die von ihnen direkt an gegenwärtige oder früher beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder sonstige Berechtigte gezahlt werden.

Sparen, Sparquote

Der überwiegende Teil des Verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck wird konsumiert. Der nicht konsumierte Teil des Verfügbaren Einkommens zuzüglich der Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche stellt das Sparen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck dar. Die Relation aus dem so ermittelten Sparen zu dem Verfügbaren Einkommen (letzteres erhöht um die Zunahme der betrieblichen Versorgungsansprüche) wird als Sparquote der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck bezeichnet.

Standard-Arbeitsvolumen

Anders als bei den Ergebnissen der regionalen Arbeitsvolumenrechnungen für die Länder werden die Ergebnisse für die kreisfreien Städte und Landkreise als Standard-Arbeitsvolumen bezeichnet. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mangels statistischer Ausgangsdaten unternehmensspezifische Sonderregelungen zu den tariflichen Arbeitszeiten in den Berechnungen nicht berücksichtigt werden. [Quelle: AK ETR]

Verfügbares Einkommen

Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck (Ausgabenkonzept) ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen einerseits die monetären Sozialleistungen und sonstigen laufenden Transfers hinzugefügt werden, die die privaten Haushalte überwiegend seitens des Staates empfangen; abgezogen werden dagegen andererseits Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck entspricht damit den Einkommen, die den privaten Haushalten letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können.

Volkseinkommen

Siehe Bruttonationaleinkommen.

Wiederbeschaffungspreise

Das Anlagevermögen wird zu Wiederbeschaffungspreisen und preisbereinigt als Kettenindex dargestellt. Beim Nachweis des Bruttoanlagevermögens zu Wiederbeschaffungspreisen wird der Betrag zugrunde gelegt, der hätte gezahlt werden müssen, wenn die Anlagen im Berichtsjahr neu beschafft worden wären; das Nettoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen stellt den Gegenwartswert dar. Soll die reale bzw. mengenmäßige Entwicklung des Anlagevermögens über mehrere Jahre vergleichbar dargestellt werden, so sind Einflüsse aus der Veränderung von Preisen möglichst vollständig auszuschalten. Das geschieht, indem die Anlagegüter unabhängig davon, wann sie angeschafft wurden, auch zu Wiederbeschaffungspreisen des Vorjahres bewertet werden. Durch Verkettung der auf dieser Grundlage berechneten Sequenz von Messzahlen können jeweils vergleichbare lange Zeitreihen ermittelt werden.
Siehe auch Anlagevermögen.

Revisionen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 

VGR-Generalrevision 2024

Im Jahr 2024 wurde in Deutschland eine europaweit harmonisierte, umfassende Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), einschließlich der Erwerbstätigenrechnung (ETR), durchgeführt. Etwa alle fünf Jahre werden im Rahmen dieser sogenannten Generalrevisionen die VGR-Rechenwerke grundlegend überarbeitet, um neue Konzepte und Klassifikationen zu integrieren, Berechnungsmethoden zu aktualisieren und neue Datenquellen zu berücksichtigen. Ziel dieser Revisionen ist es, die Qualität und internationale Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu verbessern.

Die revidierten VGR-Ergebnisse für Deutschland wurden am 27.08.2024 veröffentlicht. Die revisionsbedingten Anpassungen in den nationalen VGR wirken sich direkt auf die Ergebnisse der regionalen VGR aus, da diese gemäß den Vorgaben des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) zur Wahrung der Konsistenz stets an die Bundeswerte angepasst werden.

Weitere Informationen zur Generalrevision der VGR des Bundes finden Sie auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes.

In den regionalen VGR brachte die Generalrevision 2024 keine grundlegenden methodischen Änderungen mit sich. Die mit der Generalrevision 2014 eingeführten Konzepte des ESVG 2010 sind weiterhin gültig und werden erst mit der Generalrevision 2029 überarbeitet.

Wichtige Neuerungen und Anpassungen in den regionalen VGR im Zuge der Generalrevision 2024 umfassten insbesondere:

  • die Integration der neuen Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich (SHD), die vormals getrennte Statistiken im Handel, Gastgewerbe und Dienstleistungsbereich ersetzt,
  • die Einbeziehung von Korrekturvorschlägen der Large Cases Unit (LCU), die zur Qualitätssicherung der VGR und ihrer zugrundeliegenden Wirtschaftsstatistiken die Erfassung der Wirtschaftsaktivitäten von multinationalen Unternehmensgruppen prüft,
  • die erweiterte Nutzung des Statistischen Unternehmensregisters zur verbesserten Regionalisierung der Bruttowertschöpfung auf Länder- und Kreisebene,
  • die Einbeziehung der Bruttolöhne und -gehälter aus Nebenerwerbstätigkeit sowie die Überarbeitung der Durchschnittsverdienste der Arbeiterinnen und Arbeiter/Angestellten, 
  • die Reklassifizierung des ÖPNV und des Schienennetzes zum Staatssektor.

Um Brüche in den Zeitreihen zu vermeiden, wurden die VGR-Aggregate für Deutschland und auf regionaler Ebene zurück bis 1991 neu berechnet.

Die Überarbeitungen der Länder- und Kreisrechnungen im Rahmen der Revision 2024 dauern derzeit an und führen teilweise zu späteren Terminen der Gemeinschaftsveröffentlichungen (GVÖ) des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ (AK VGRdL).

Geplante Veröffentlichungstermine:
  • Ende März 2025: Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung 1991-2024 – Bundesländer (GVÖ Reihe 1 Band 1)
  • Ende März 2025: Arbeitnehmerentgelte 1991-2024 – Bundesländer (GVÖ Reihe 1 Band 2)
  • Mitte Juni 2025: Bruttoanlageinvestitionen 1991-2022 – Bundesländer (GVÖ Reihe 1 Band 3)
  • Ende September 2025: Entstehung, Verteilung und Verwendung des BIP 1991-2024 – Bundesländer (GVÖ Reihe 1 Band 5)

Revidierte VGR-Ergebnisse für die Landkreise und kreisfreien Städte werden frühestens Ende 2025 veröffentlicht.

Die Gemeinschaftsveröffentlichungen sind auf der Internetseite des AK VGRdL zu finden.

Im Rahmen der Generalrevision 2024 wurden auch die Berechnungen der regionalen Erwerbstätigenrechnung (ETR) überarbeitet, deren Ergebnisse als wichtige Bezugsgrößen in den regionalen VGR dienen. Weitere Informationen zu den Änderungen in der regionalen ETR finden Sie auf der Internetseite des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ (AK ETR).

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an ein unter Ansprechpartner aufgeführtes Mitglied des Arbeitskreises "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder".

Wer ist der Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder"?

Die regionalen Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für Länder sowie kreisfreie Städte und Landkreise werden in Deutschland vom Arbeitskreis "VGR der Länder" erstellt. In diesem Arbeitskreis sind alle statistischen Ämter der Länder stimmberechtigte Mitglieder. Als nicht stimmberechtigte Mitglieder sind das Statistische Bundesamt sowie das Bürgeramt, Statistik und Wahlen der Stadt Frankfurt am Main als Repräsentant des Deutschen Städtetages im Arbeitskreis "VGR der Länder" vertreten. Als Gast zu den verschiedenen Tagungen begrüßt der Arbeitskreis das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (EUROSTAT). Der Vorsitz und die Federführung des Arbeitskreises obliegen dem Statistischen Landesamt Baden‑Württemberg. Dieses Landesamt führt alle Ergebnisse zusammen und vertritt den Arbeitskreis nach außen.

Wer ist für die nationale VGR zuständig?

Nationale VGR-Daten werden vom Statistischen Bundesamt berechnet.

Wo kann man die Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder finden?

Aktuelle Ergebnisse auf Länder- und Kreisebene stehen kostenlos als HTML- und Excel-Dateien, weitere Gemeinschaftsveröffentlichungen des Arbeitskreises "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder" – Broschüre und Faltblatt – sowie Erläuterungen zu aktuellen Veröffentlichungen als PDF-Dateien zur Verfügung.

Warum und in welchen Abständen werden die Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder überarbeitet?

Mit der frühzeitigen Veröffentlichung der von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft geforderten hochaktuellen Konjunktur- und Wirtschaftsdaten bewegt sich die amtliche Statistik im Spannungsfeld zwischen Aktualität und Genauigkeit. Da zum ersten Veröffentlichungstermin des BIP bzw. des Wirtschaftswachstums der Länder ca. drei Monate nach Ablauf des Berichtsjahres (1. Fortschreibung) noch nicht alle Basisdaten zur Verfügung stehen, müssen die VGR-Ergebnisse auf noch unvollständiger Datengrundlage berechnet werden. Indem die jeweils verfügbaren statistischen Ausgangsdaten sukzessive in die Berechnungen Eingang finden, werden diese vorläufigen Ergebnisse kontinuierlich in verschiedenen Berechnungsphasen aktualisiert und veröffentlicht.

Berechnet der Arbeitskreis VGR der Länder vierteljährliche Daten für die Bundesländer?

Amtliche vierteljährliche VGR-Daten werden ausschließlich vom Statistischen Bundesamt für Deutschland berechnet.

Für die Bundesländer führt der Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder (AK VGRdL) keine vierteljährlichen Berechnungen durch, da die statistische Datengrundlage auf Länderebene hierfür nicht ausreicht.

Die regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen stehen grundsätzlich in einem Spannungsverhältnis zwischen Aktualität und Genauigkeit. Erst vier Jahre nach Ablauf eines Berichtsjahres liegen alle statistischen Quellen vollständig vor, die für die Berechnung zentraler wirtschaftlicher Kenngrößen wie des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erforderlich sind. In der Zwischenzeit werden die Ergebnisse regelmäßig revidiert, wodurch ihre Genauigkeit sukzessive steigt.

Der AK VGRdL veröffentlicht jährlich im September eine Halbjahresschätzung des BIP für das laufende Jahr. Bereits diese Halbjahreswerte sind mit größeren Unsicherheiten verbunden, da in vielen Wirtschaftszweigen aufgrund fehlender regionaler Daten eine Fortschreibung auf Basis der Bundesentwicklung erfolgt. Dies schränkt die Darstellung landesspezifischer wirtschaftlicher Entwicklungen ein.

Eine noch kürzere und aktuellere Berechnung, wie etwa vierteljährliche BIP-Ergebnisse, wird vom AK VGRdL nicht durchgeführt, da die verfügbaren Daten keine belastbaren amtlichen Ergebnisse ermöglichen.

Welche Methoden werden für die Berechnungen der Daten verwendet?

Eine detaillierte Beschreibung der Methoden der VGR der Länder steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Was versteht man unter "Koordinierung"?

Eine Besonderheit der regionalen VGR ist die Koordinierung, d. h. die rechnerische Abstimmung der Länderwerte auf den Bundeswert, den so genannten Bundeseckwert. Die Konzepte der VGR des Bundes und der VGR der Länder basieren auf dem "Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG)" und stimmen somit überein; dennoch gibt es Bereiche, in denen die Berechnungsmethode auf Länderebene von der des Bundes aus regionalstatistischen Gründen und wegen Problemen der Datenverfügbarkeit abweicht. Daher ist es vorprogrammiert, dass bei der Ländermethode (bei der Fortschreibung und der Nutzung der Bottom-up-Methode) die Summe der Bundesländer in der Regel nicht dem Bundeswert entspricht. Mit der proportionalen Aufteilung der rechnerischen Abweichung auf die Bundesländer wird erreicht, dass die Summe der Länderaggregate letztendlich mit dem Wert auf Bundesebene übereinstimmt. Dieses Vorgehen, den Bundeseckwert zu fixieren, ist sinnvoll, da angenommen werden kann, dass die nationale VGR wegen der besseren Datenlage a priori genauere Werte liefert als die Länderrechnung, zumal auch nur auf Bundesebene eine kreislaufmäßige Abstimmung der VGR-Aggregate möglich ist.

Was ist ein Kettenindex?

Ein Kettenindex ergibt sich aus der Multiplikation von Teilindizes (Wachstumsfaktoren), die sich jeweils auf das Vorjahr beziehen und somit ein jährlich wechselndes Wägungsschema haben. Er wird auf ein Referenzjahr bezogen und gibt für das jeweilige Berichtsjahr an, wie sich z. B. das preisbereinigte Wirtschaftswachstum seit dem Referenzjahr entwickelt hat.

Was hat sich in den Veröffentlichungen mit der Revision 2005 geändert?

Preisbereinigte Größen werden in den Veröffentlichungen des Arbeitskreises "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder" nur als Kettenindizes und Veränderungsraten, jedoch nicht als (verkettete) Absolutwerte in 1 000 Euro dargestellt. Für deflationierte Angaben wird die Bezeichnung "preisbereinigt" verwendet. Verkettete Indizes werden mit Bezug auf das Referenzjahr 2010 als "Kettenindex (2010 = 100)" bezeichnet.

Was änderte sich mit der Revision 2011?

Die Revision 2011 diente in erster Linie der Umstellung der VGR auf die neue Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Zuvor wurden die Ergebnisse der VGR nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) veröffentlicht. Die Gliederung der WZ 2008 berücksichtigt die neuen Ansätze und Vorgaben der europaweit rechtsverbindlichen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2), die mit der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. EG Nr. L 393 S. 1) veröffentlicht wurde.

Was änderte sich mit der Revision 2014?

Was änderte sich mit der Revision 2019?

Was ändert sich mit der Revision 2024?

Was sind Finanzserviceleistungen, indirekte Messung (FISIM)?

FISIM, eine mit der Revision 2005 eingeführte Neuerung zur Berechnung der bisherigen "unterstellten Bankgebühr", ist die Abkürzung für "Finanzserviceleistung, indirekte Messung" (Financial Intermediation Services Indirectly Measured). Diese Finanzserviceleistung umfasst die indirekten Entgelte der Banken, die sie neben den direkt erzielten Umsätzen (z. B. Kontoführungsgebühren) als Differenz zwischen Zinsertrag und Zinsaufwand erwirtschaften.

Welche volkswirtschaftlichen Aggregate werden auf Kreisebene berechnet? Wann liegen die Ergebnisse vor und wie werden sie veröffentlicht?

Für kreisfreie Städte und Landkreise werden vom Arbeitskreis VGR der Länder folgende VGR-Aggregate zur Verfügung gestellt:

  • Bruttoinlandsprodukt und Bruttowertschöpfung
  • Arbeitnehmerentgelt und Bruttolöhne und -gehälter
  • Primäreinkommen und Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte

Die Ergebnisse liegen ca. eineinhalb Jahre nach dem jeweiligen Berichtsjahr vor (t + 19 bzw. 20 Monate). Dieser zeitliche Verzug kommt dadurch zustande, dass erst dann die für die Berechnung der Kreisergebnisse benötigten tief gegliederten Länderwerte sowie die Schlüsselwerte auf Kreisebene vorliegen.

Ergebnisse für alle kreisfreien Städte und Landkreise Deutschlands werden in Gemeinschaftsveröffentlichungen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Werden die Erwerbstätigen nach den gleichen Konzepten errechnet? Wer berechnet diese Ergebnisse und wo werden sie veröffentlicht?

Die Berechnung der Erwerbstätigen obliegt dem Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung der Länder«.